Prozess gegen Einsatzleiter nach Tod von Polizeitauchern in Thun

publiziert: Dienstag, 12. Nov 2002 / 19:07 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 12. Nov 2002 / 21:03 Uhr

Thun - Zwei Jahre nach dem Tod zweier Polizeitaucher an der Thuner Scherzligenschleuse müssen sich der Einsatzleiter und der Leinenführer einer damaligen Suchaktion vor Gericht verantworten. Sie sind der fahrlässigen Tötung angeklagt.

Polizeitaucher bei der Arbeit
Polizeitaucher bei der Arbeit
Der erste Prozesstag stand im Zeichen der Klärung der Umstände, die zum Tod der beiden Polizeitaucher führten. Die beiden Polizeitaucher suchten nach einem vermissten Bootsführer.

Zeugen hatten am Morgen des 23. August 2000 beobachtet, wie ein bemanntes Ruderboot auf die Scherzligschleuse zutrieb. Trotz sofort eingeleiteter Suchaktion konnte der vermisste Bootsführer nicht gefunden werden. Um das Gebiet unmittelbar bei der Schleuse abzusuchen, wurden Polizeitaucher der Kantonspolizei angefordert.

Das Briefing des Taucheinsatzes war in Bezug auf den Suchperimeter unklar. Auch die Kommunikationswege waren nicht klar geregelt. Ein erster Polizeitaucher stieg in der Annahme, alle Schleusentore seien mittlerweile geschlossen, ins Wasser.

Währenddessen begab sich der 51-jährige Einsatzleiter aufs Wehr und verfolgte den Tauchgang. Plötzlich bemerkte er Wirbel im Wasser, was ihn vermuten liess, dass nicht alle Schleusen ganz geschlossen seien.

Sofort signalisierte er dem Leinenführer, den Einsatz abzubrechen. Der Leinenführer machte den Taucher auf die Strömung an der Oberfläche aufmerksam und wies ihn an, nur am Grund weiter zu suchen. Unmittelbar nach dem zweiten Abtauchen bemerkte der Leinenführer einen starken Zug auf der Leine.

Der Einsatzleiter forderte daraufhin einen zweiten Taucher auf, der Ursache des starken Leinenzuges auf den Grund zu gehen. Der Taucher stellte fest, dass sein Arbeitskollege durch den Sog des Wassers in der Schleuse eingeklemmt worden war und verlangte ein Tau, um ihn damit zu befreien.

Weder der Einsatzleiter noch der Leinenführer hinderten den Taucher daran, erneut zu seinem Kollegen abzutauchen. Bei der Rettungsaktion wurde auch der zweite Taucher eingeklemmt. Beide Polizisten starben an den Folgen des Unfalles. Wenige Tage später konnte auch der vermisste Bootsführer nur noch tot aus dem Rechen des Thuner Aarekraftwerkes geborgen werden.

Die Plädoyers der Privatklägerschaft sowie der Verteidigung sind für Mittwoch angesetzt. Das Urteil verkündet die Strafeinzelrichterin spätestens am Donnerstag.

(ba/sda)

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