Die Forderung der Klägerin - der SLT in
Nachlassliquidation - und die Summe, welche die Beklagten - drei
ehemalige SLT-Revisoren - zu bezahlen bereit waren, lagen laut
Gericht zu weit auseinander.
Dennoch sind am kommenden 8. Mai wieder Vergleichsverhandlungen
geplant: Beide Parteien haben nach Abschluss des Beweisverfahrens
das Gericht um Abgabe einer Empfehlung für einen Vergleich gebeten.
Die Einholung eines Gutachtens zur Schadensfestlegung, wie es die
Klägerin forderte, lehnte des Gericht ab.
Es lägen schon genügend Grundlagen zur Bemessung des Schadens vor,
begründete das Gericht den Entscheid. Zudem würde trotz Gutachten
ein grosser Ermessensspielraum bleiben, hiess es weiter.
Die Klägerin hat bisher ihre Schadenersatzforderung mit mindestens
3,5 Mio. Franken beziffert. Sie argumentiert, dass die Revisoren
durch eine sorgfältigere Kontrolle eine frühere Schliessung der
Bank hätten herbeiführen sollen. Dadurch wären rund 50 Mio. Franken
weniger Kundengelder in 'faule' Kredite geflossen.
Demgegenüber argumentiert die Verteidigung, dass die Beklagten der
Kontrollaufgabe im Rahmen ihrer Pflichten und ihrer angeblich
beschränkten Fachkenntnisse vollauf nachgekommen seien. Sie könnten
daher für den Schaden, welcher beim Untergang der SLT entstand,
nicht haftbar gemacht werden.
(sk/sda)