Angeklagter Genetiker

Prozess wegen toter Schwiegermutter

publiziert: Mittwoch, 23. Mai 2012 / 22:26 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 23. Mai 2012 / 23:35 Uhr
Angeklagter Genetiker pocht weiterhin auf seine Unschuld.
Angeklagter Genetiker pocht weiterhin auf seine Unschuld.

Renens VD - Der Mann, dem vorgeworfen wird seine Stiefmutter getötet zu haben, hat am ersten Prozesstag vor dem Bezirksgericht in Renens VD erneut seine Unschuld beteuert. «Ich bin nicht gewalttätig, sondern freundlich», sagte der heute 48-Jährige, der mit drei Anwälten vor Gericht erschienen war.

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Er habe Mühe, sich zu erinnern, was an diesem Tag genau vorgefallen sei, wiederholte der Mann mehrmals. Vor allem vermische er das wirklich Erlebte mit dem, was er später über den Fall gelesen habe.

Dem Genetiker mit französischem Pass wird vorgeworfen, 2010 seine 66-jährige Stiefmutter getötet zu haben. Die Frau war Mitglied der Gemeindeexekutive von Vaux-sur-Morges VD.

Der Beschuldige gab an, am 9. Januar 2010 gegen Abend seine Stiefmutter am Fusse einer Treppe am Boden, in einer Blutlache liegend, vorgefunden zu haben. Darauf hin habe er versucht, sie wiederzubeleben.

Blut am Tatort weggewischt

Nach dem tragischen Tod der Frau geriet der Genetiker vor allem wegen seines merkwürdigen Verhaltens beim Auffinden der Toten ins Visier der Polizei. So hatte er während den Ermittlungen zugegeben, den Leichnam der Toten verschoben und das Blut weggewischt zu haben.

Er begründete dies vor Gericht mit seiner Abneigung gegen Blut. «Ich wollte all dieses Blut nicht mehr sehen», sagte er. Bei der gesäuberten Fläche handelt es sich um rund 28 Quadratmeter. Den Körper seiner Stiefmutter habe er verschoben, um eine Herzmassage und eine Mund-zu-Mundbeatmung zu machen, sagte der Angeklagte.

Verdächtig machte sich der Mann zudem dadurch, dass er zwei Mal seine Kleidung gewechselt hatte. Ein Hemd und ein T-Shirt hatte er in die Waschmaschine gestopft und ein zweites Hemd in einen daneben stehenden Sack gesteckt. «Ich war nicht in einem normalen Zustand», versuchte der Angeklagte sein Verhalten zu erklären.

«Vater hatte Zweifel an Sohn»

Angesprochen auf die Kratzer, die bei ihm an Armen und im Gesicht gefunden worden waren, hatte er zu einem früheren Zeitpunkt ausgesagt, diese stammten vom Wiederbelebungsversuch. Nun räumte er ein, die langen Fingernägel seiner Frau hätten diese vielleicht verursacht. Mehr wolle er dazu vor Gericht nicht sagen.

Am Nachmittag kam schliesslich die Familie, die als Zivilklägerin auftrat, zu Wort. Eine Schwester der Getöteten, sprach über den schmerzhaften Verlust. «Wir wollen wissen, was wirklich geschehen ist.»

Sie liess ausserdem durchblicken, dass der Ehemann der Getöteten «Zweifel an seinem Lieblingssohn» hatte. Er habe sich gefragt, ob sein Sohn nicht doch in den Tod seiner Frau verwickelt sei, um schneller an das Erbe heranzukommen. Der Prozess dauert voraussichtlich bis am 1. Juni.

(alb/sda)

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