Aktionäre erhalten mehr Rechte

Räte einigen sich über Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative

publiziert: Donnerstag, 15. Mrz 2012 / 09:59 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 17. Apr 2012 / 20:38 Uhr
Der Nationalrat nahm den Antrag der Einigungskonferenz am Donnerstag diskussionslos an.
Der Nationalrat nahm den Antrag der Einigungskonferenz am Donnerstag diskussionslos an.

Bern - Der indirekte Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative steht: Die Räte haben die letzte Differenz bereinigt. Die Gesetzesrevision erfüllt die meisten Forderungen der Initiative, lässt den Aktionären aber mehr Spielraum.

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Die letzte Differenz zwischen den Räten betraf Regeln für Abgangsentschädigungen und Vorauszahlungen. Weil sich National- und Ständerat nicht einigen konnten, musste eine Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte einen Vorschlag erarbeiten.

Diese entschied sich für die Version des Ständerats. Der Nationalrat zeigte sich aber einverstanden: Er nahm den Antrag der Einigungskonferenz am Donnerstag diskussionslos an. Damit ist der indirekte Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative bereit für die Schlussabstimmung.

Nahe an der Initiative

Die Gesetzesrevision, über welche die Räte vier Jahre lang gestritten haben, stärkt die Rechte der Aktionäre. Ziel ist es, auf diesem Weg Lohn- und Bonusexzesse einzudämmen. Das Parlament hat sich stark an der Abzocker-Initiative von Thomas Minder orientiert.

Zu den zentralen Forderungen der Initiative gehört, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrats, des Beirats und der Geschäftsleitung abstimmen sollen.

Aktionäre entscheiden

Dies sieht auch der indirekte Gegenvorschlag vor. Bei den Löhnen der Geschäftsleitung sollen die Aktionäre aber via Statuten selbst entscheiden können, ob die Abstimmung bindende oder konsultative Wirkung hat.

Entscheiden sie sich für eine konsultative Abstimmung, können die Aktionäre mit einem Nein lediglich zum Ausdruck bringen, dass sie mit der Lohnpolitik des Unternehmens nicht einverstanden sind.

Wahlen alle drei Jahre

Auch bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder lässt der Gegenvorschlag den Aktionären mehr Spielraum. Die Initiative fordert, dass die Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsratspräsident jährlich durch die Generalversammlung gewählt werden müssen.

Gemäss dem Gegenvorschlag können die Aktionäre in den Statuten auch eine zwei- oder dreijährige Amtsdauer festlegen. Sie können ausserdem bestimmen, dass der Präsident vom Verwaltungsrat gewählt wird.

(knob/sda)

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Es ändert sich nichts
mit dem Passus, das die Aktionäre die Vergütungen konsultativ abstimmen lassen können, hat man der Initiative einen der wichtigsten Zähne gezogen.
Konsultative Abstimmungen gibt es heute schon zur Genüge und selbst bei einem negativen Ergebnis würde ein VR darüber nur müde lächeln und weiterhin Abzockerlöhne und Vergütungen auszahlen. Das ist die Realität.

Die Rechtsbürgerichen haben mit der "Behandlung" dieser Initiative gezeigt was sie von direkter Demokratie halten.
Nämlich gar nichts, wenn es nicht nach deren Gusto läuft. Typisch.
und nun sofort vors Volk damit!
Nun wäre noch interessant zu wissen, wann das Fussvolk darüber befinden darf, nachdem diese Zangengeburt 4 Jahre in Anspruch genommen hat.
.
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