Kein Haftunterbruch für Rappaz

Rappaz muss trotz Hungerstreik in Haft bleiben

publiziert: Dienstag, 16. Nov 2010 / 19:56 Uhr
Bernard Rappaz.
Bernard Rappaz.

Lausanne - Hanfbauer Bernard Rappaz bleibt in Haft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des hungerstreikenden Wallisers gegen den erneut verweigerten Haftunterbruch abgewiesen. Dies teilte Rappaz' Anwalt Aba Neeman am Dienstag der Nachrichtenagentur SDA mit.

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Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten und das Kantonsgericht hatten Anfang November ein weiteres Gesuch Rappaz' um Haftunterbruch abgewiesen. Rappaz, der sich in der Gefangenenabteilung des Unispitals Genf (HUG) befindet, gelangte ans Bundesgericht, das seine Beschwerde nun erneut abgewiesen hat.

Das Gericht verweist auf seinen Entscheid vom August, mit dem es Rappaz' Beschwerde gegen den erstmals verweigerten Haftunterbruch abgewiesen hatte. Die Situation habe sich seither nicht verändert.

Das Kantonsgericht hatte den behandelnden Arzt Anfang November unter Androhung einer Busse verpflichtet, den hungerstreikenden Rappaz notfalls zwangsweise zu ernähren. Laut Bundesgericht ist vom Arzt dagegen noch keine Beschwerde in Lausanne eingetroffen.

Aus dem Dossier ergebe sich auch nicht, dass der verantwortliche Arzt der Aufforderung zur Zwangsernährung nicht nachkommen werde.

Beschwerde angekündigt

Am letzten Freitag teilte das HUG sodann mit, dass es die Anordnung zur Zwangsernährung beim Bundesgericht anfechten werde. Gemäss HUG könnte eine Zwangsernährung für Rappaz nämlich lebensgefährlich sein. Eine Zwangsernährung widerspreche zudem der medizinischen Ethik, da sich Rappaz klar dagegen ausgesprochen habe.

In seinem Urteil vom August hatte das Bundesgericht festgehalten, dass Ärzte eine rechtmässig angeordnete Zwangsernährung nicht unter Berufung auf die medizinische Ethik verweigern dürfen. Vor dem Walliser Grossen Rat ist noch ein Begnadigungsgesuch Rappaz' hängig; das Parlament will darüber am 18. November befinden.

Der 57-jährige Rappaz muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit dem 22. März eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Da er seiner Ansicht nach zu Unrecht zu einer so hohen Strafe verurteilt wurde, trat Rappaz in den Hungerstreik.

(fest/sda)

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