Raserprozess: Staatsanwalt fordert acht Jahre Haft

publiziert: Montag, 27. Sep 2010 / 10:45 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Sep 2010 / 20:16 Uhr
Raserunfall Schönenwerd: Staatsanwaltschaft fordert bis zu acht Jahre Freiheitsentzug wegen vorsätzlicher Tötung.
Raserunfall Schönenwerd: Staatsanwaltschaft fordert bis zu acht Jahre Freiheitsentzug wegen vorsätzlicher Tötung.

Olten SO - Im Prozess wegen des tödlichen Raserunfalls von Schönenwerd SO hat der Staatsanwalt für die drei 20-jährigen Angeklagten exemplarische Strafen gefordert. Die Raser sollen acht beziehungsweise je sieben Jahre hinter Gitter. Die Verteidigung will eine bedingte Strafe und zwei Freisprüche.

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Wegen vorsätzlicher Tötung soll der Angeklagte griechischer Herkunft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren kassieren. Er habe beim Autorennen «zwecks puren Lustgewinns den Tod von Mitmenschen in Kauf genommen», sagte Staatsanwalt Rolf von Felten am Montag am Prozess vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO.

Der Angeklagte kroatischer Herkunft soll ebenfalls wegen vorsätzlicher Tötung eine Strafe von sieben Jahren Freiheitsentzug erhalten. Auch der Angeklagte türkischer Herkunft soll zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt werden.

«Eklatant uneinsichtig und ohne Reue»

Die Rollen der Angeklagten beim Unfall seien «absolut austauschbar gewesen», sagte von Felten. Alle drei Männer hätten dem Gericht «Geschichten aufgetischt, die weder Sinn machen noch glaubwürdig sind». Sie hätten sich zudem «eklatant uneinsichtig und ohne Reue» gezeigt.

Beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 war eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz eines korrekt fahrenden Autos, in welches das vorderste der Raserautos hineinfuhr. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt.

Verteidigung sieht Vorverurteilung von den Medien

Die Verteidigung sieht den Fall anders. Die Verteidigerin des Griechen plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der Angeklagte solle wegen fahrlässiger anstatt wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden.

Einen Freispruch und eine Busse von 750 Franken forderte der Verteidiger des Kroaten. Die Berichte der Augenzeugen über Tempoexzesse seien «nicht glaubwürdig». Der Verteidiger griff den Staatsanwalt direkt an. Dieser wolle sich rehabilitieren, weil er es versäumt habe, in der Unfallnacht auszurücken.

Der Verteidiger des Angeklagten türkischer Herkunft forderte einen Freispruch und wegen Verkehrsdelikten eine Busse von 800 Franken. Sein Mandant sei zwar zu schnell gefahren, habe jedoch keinen Einfluss auf den Unfall gehabt.

Die drei Angeklagten seien von den Medien vorverurteilt worden, hielt die Verteidigung fest. Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird die Urteile am 27. Oktober sprechen.

(fest/sda)

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