Raucherbeizen kommen vor die Einigungskonferenz
National- und Ständerat sind sich zwar grundsätzlich einig, dass Restaurants und Bars unter Auflagen als Raucherlokale geführt werden können. Wegen Detailfragen endet das Hin und Her um die Raucherbeizen aber dennoch vor der Einigungskonferenz.
Gelüftet und gekennzeichnet
Zudem müssen die Lokale als Raucherlokale gekennzeichnet und gut belüftet sein. Bedienen dürfen darin nur Angestellte, die dieser Tätigkeit im Arbeitsvertrag zugestimmt haben. Der Betrieb des Raucherlokals muss bewilligt sein; wer es ohne Bewilligung eröffnet oder nicht kennzeichnet, riskiert bis zu 1000 Franken Busse.
In den 80 Quadratmetern Fläche sind laut SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) die Eingangshalle, der Schankraum und auch die Toiletten eingerechnet. Mit dem Kompromiss wolle die SGK-Mehrheit einen akzeptablen Ausgleich zwischen Nichtraucherschutz und allgemeinem Rauchverbot vorschlagen.
Hans Hess (FDP/OW), Präsident der Vereinigung des Schweizer Tabakwarenhandels, doppelte nach: Mit einem Passus, wonach die Kantone strengere Vorschriften erlassen könnten als der Bund, habe der Ständerat selbst die Weichen für unterschiedliche kantonale Regelungen gestellt. Auch Bruno Frick (CVP/SZ) wollte die «mildere Variante» normieren.
Minderheit wollte hart bleiben
Dagegen hätte eine von Initiant Felix Gutzwiller (FDP/ZH) angeführte Minderheit der SGK hart bleiben und keine reinen Raucherbetriebe zulassen wollen. Ob nun höchstens 80 oder die in der Vorrunde gescheiterten 100 Quadratmeter: Es gebe keinen Grund, von der anfänglichen Linie des Ständerates abzuweichen.
Nach den Abstimmungen vom Wochenende hätten acht Kantone ein Konzept für den Schutz vor dem Passivrauchen, das nicht hinter dem Vorschlag des Ständerates zurückstehe, führte Gutzwiller aus. Nidwalden gehe weniger weit, und in St. Gallen, wo die Regelung den Gemeinden überlassen sei, herrschten «leicht chaotische Zustände».
Der Nationalrat wollte mit 89 zu 88 Stimmen dem Gastgewerbe entgegenkommen und Raucherlokale erlauben. Voraussetzung wäre, dass eine Trennung der Gaststätte in Raucher- und Nichtraucherräume nicht möglich oder unzumutbar ist. Zudem wollte auch der Nationalrat Raucherlokale kennzeichnen. Er befindet am Mittwoch über den Antrag der Einigungskonferenz.
Genf raucht wieder
Während sich die Räte nicht darüber einigen können, wie weit der Nichtraucherschutz auf Bundesebene gehen soll, wird der Wirrwarr von Gesetzen in den Kantonen immer grösser. Erst am Wochenende sagten die Kantone Zürich und Basel-Stadt Ja zu Rauchverboten für Beizen.
Das Nidwaldner Stimmvolk dagegen sprach sich nur für ein «Rauchverbot light» aus. Beizen sind vom Rauchverbot ausgenommen. Die Wirte müssen aber sichtbar deklarieren, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf oder nicht.
In Genf wiederum ist in öffentlichen Räumen das Rauchen ab sofort wieder erlaubt. Das Bundesgericht hob das seit Anfang Juli geltende Verbot auf, da die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Mit der eigenmächtigen Inkraftsetzung einer Übergangsregelung habe die Regierung das Gebot der Gewaltentrennung verletzt.
(fest/sda)
hen von der Tatsache, dass ein generelles Rauchverbot gg die Gewerbefreiheit verstösst.
Seit Jahrzehnten leben Raucher und Nichtraucher zusammen ob Privat oder im Restaurant. Bisher hat dies niemanden gestört.
Was aber meiner Meinung nach viel wichtiger ist, was passiert mit den Arbeitslosen aus der Branche Tabakindustrie, wenn das Rauchen aufgegeben würde? Deren könnten es mehrere Tausend sein, inkl. Zulieferer ? Wer kommt dann für deren Unterhalt auf ?
Ich finde dass ein solches Gesetz unnötig ist.
Hätte ich eine Beiz, würde ich es mir nicht verbieten lassen und würde bis zum Bundesgericht hoch gehen wegen Verstössen gg die Gewerbefreiheit und Eingriff in die Privatsphäre.
- melabela aus littau 1
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