Reaktionen auf Nothilfe-Urteil

publiziert: Freitag, 18. Mrz 2005 / 14:50 Uhr

Bern - Die Landeskirchen und die Flüchtlingshilfe sehen sich im Bundesgerichtsurteil über das Notrecht bestätigt.

Die Kirchen sehen sich bestätigt und verweisen auf die Nothilfe in der Verfassung.
Die Kirchen sehen sich bestätigt und verweisen auf die Nothilfe in der Verfassung.
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Sie pochen weiter auf das in der Verfassung festgeschriebene Recht und erinnern daran, dass niemand in der Schweiz verhungern oder erfrieren darf. Das Urteil bestätige das vor kurzem von der Schweizerischen Flüchlingshilfe (SFH) präsentierte Rechtsgutachten, sagte Jürg Schertenleib von der SFH. Damit seien der Asylpolitik klare Schranken gesetzt. Nothilfe dürfe nicht als Zwangsmittel eingesetzt oder von den Kantonen verweigert werden.

Das Urteil gebe den Kantonen auch Leitlinien, wie sie Nothilfe ausrichten müssten. Die Richter sehen laut Schertenleib die Nothilfe als Sachleistung und nicht Geld. So müssten die Kantone beispeilsweise Unterkünfte zur Verfügung stellen.

Schertenleib hofft auch, dass der Nationalrat den Entscheid des Ständerates vom Donnerstag korrigiert. Für ihn ist der Bundesgerichtsentscheid sowieso wichtiger, weil er die Verfassung zur Grundlage nimmt. Das Parlament ändere nur Gesetze.

Bischöfe sehen sich bestätigt

Auch die Landeskirchen sehen sich durch das Urteil bestätigt. Die Bischöfe hätten immer dazu aufgerufen, dass Nothilfe aus Verfassungsgründen gewährt werden müsse, sagte Mario Galgano, Sprecher der Schweizerischen Bischofskonferenz. Der Entscheid des Bundesgerichts sei ein positives Zeichen.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) zeigte sich erfreut über das Urteil. Der Bundesgerichtsentscheid gehe in die Richtung, wie es der SEK immer für notwendig gehalten habe, sagte SEK-Sprecher Simon Weber. Für die Kirchen sei das Problem der verweigertern Nothilfe bedeutend und sie würden sich darum kümmern.

(fest/sda)

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