Recht auf Sterben in Würde

publiziert: Freitag, 26. Nov 2004 / 16:35 Uhr / aktualisiert: Freitag, 26. Nov 2004 / 18:35 Uhr

Paris - Die Nationalversammlung in Paris hat Beratungen über eine Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich aufgenommen. Das Parlament will das Recht auf ein Sterben in Würde im Gesetz verankern.

Die Sterbehilfe betrifft das Leben und damit das höchste Rechtsgut überhaupt?
Die Sterbehilfe betrifft das Leben und damit das höchste Rechtsgut überhaupt?
Weiterführende Links zur Meldung:

Bundesamt für Justiz
Worum geht es ?
www.ofj.admin.ch/themen/stgb-sterbehilfe/intro-d.htm

Die Reform beruht auf dem einstimmig verabschiedeten Bericht eines parteiübergreifenden Ausschusses. Aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, soll verboten bleiben, wie Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy sagte.

Entscheidungen für passive Sterbehilfe können dagegen nach Beratungen mit den Angehörigen von mindestens zwei Ärzten demnächst gemeinsam getroffen werden. Die Abstimmung in der Nationalversammlung ist für kommenden Dienstag geplant.

Im Pariser Parlament zeichnet sich eine breite Mehrheit für die Neuregelung ab. Die Debatte war vor einem Jahr durch den dramatischen Fall des jungen Vincent Humbert entfacht worden, der in einem Appell an Staatschef Jacques Chirac das Recht zum Sterben erbeten hatte.

130 000 für ein Vincent-Humbert-Gesetz

Der nach einem Unfall querschnittgelähmte, stumme und fast blinde 22-Jährige hatte mit Hilfe eines Journalisten das Buch Je vous demande le droit de mourir (Ich erbitte das Recht zum Sterben) verfasst.

Seine Mutter hatte ihm schliesslich starke Narkosemittel verabreicht und ein Arzt schaltete die lebenserhaltenden Maschinen ab. Gegen den Arzt wurde ein Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet.

130 000 Franzosen unterzeichneten seither eine Petition für ein Vincent-Humbert-Gesetz. In Umfragen forderten 86 Prozent der Franzosen das Recht auf eine freie Entscheidung über ihren Tod.

(kst/sda)

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