Rechtsextreme gehen vor Bundesgericht

publiziert: Dienstag, 29. Aug 2006 / 00:08 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 29. Aug 2006 / 00:30 Uhr

Frauenfeld - Der brutale Überfall von sechs Rechtsextremen auf zwei Jugendliche in Frauenfeld wird auch das Bundesgericht beschäftigen. Drei der Verurteilten akzeptieren ihre mehrjährigen Zuchthausstrafen nicht.

Das Bundesgericht hat nun die Berufung auf dem Tisch.
Das Bundesgericht hat nun die Berufung auf dem Tisch.
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Wie die Verteidiger des 26-jährigen Haupttäters und eines 23- jährigen Mittäters auf Anfrage sagten, haben sie beim Bundesgericht Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Urteile des Thurgauer Obergerichts vom Mai 2006 erhoben.

Ein 24-jähriger Hilfsarbeiter hatte bereits vor einer Woche angekündigt, dass er sein Urteil nicht akzeptiert. Die drei weiteren Verurteilten haben sich noch nicht entschieden.

Das Thurgauer Obergericht hatte die erstinstanzlichen Strafen gegen die sechs Rechtsextremen verschärft und sie wegen versuchter Tötung zu Zuchthausstrafen zwischen 5 und 6 1/2 Jahren verurteilt. Begründung der zweiten Instanz war, dass die Angeklagten den Tod ihrer jugendlichen Opfer in Kauf genommen hätten.

18 Monate bedingt gefordert

Die Strafen gegen den 26-jährigen Haupttäter und den 23-jährigen Mittäter, die nun das Bundesgericht anrufen, waren in zweiter Instanz um je ein Jahr auf 6 1/2 bzw. 6 Jahre Zuchthaus erhöht worden. Ihre Verteidiger hatten verlangt, dass die Strafen auf höchstens 18 Monaten Gefängnis (bedingt) reduziert werden.

Die verurteilten Rechtsextremen hatten im April 2003 am Bahnhof Frauenfeld zwei damals 15 und 17 Jahre alte Jugendliche überfallen und brutal zusammengeschlagen. Das jüngere der beiden Opfer ist seit der Tat schwerst behindert. Ein siebter Tatbeteiligter hatte sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen.

(fest/sda)

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