Rechtshilfe an die USA im Zusammenhang mit El Kaida

publiziert: Freitag, 17. Jan 2003 / 13:30 Uhr

Bern - Die Schweiz hat den USA im Zusammenhang mit Spenden an eine islamische Wohlfahrtsstiftung mit Verbindungen zu El Kaida Rechtshilfe geleistet.

In Zürich erhobene Bankunterlagen seien an die US-Justiz übermittelt worden, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) mit. Verantwortlichen der Benevolence International Foundation (BIF) in Chicago wird von der US-Justiz vorgeworfen, El Kaida unterstützt und zu Gunsten des Terrornetzwerks Geld gewaschen zu haben. 1,414 Mio. Dollar Spenden für die BIF flossen über das Zürcher UBS-Konto einer Firma auf den British Virgin Islands.

Das US-Justizdepartement ersuchte die Schweiz im vergangenen April um Auskünfte zu diesem Konto sowie allfälliger weiterer Konten der fraglichen Firma, der BIF oder deren Leiter Enaam Arnaout. Dieser ist in den USA seit April inhaftiert und wurde inzwischen angeklagt.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) bewilligte die Rechtshilfe am 30. April und beauftragte die Bundesanwaltschaft mit den Untersuchungen. Die dagegen gerichtete Einsprache der Off-Shore-Gesellschaft wies das BJ im August ab. Das Bundesgericht bestätigte dies am 15. November.

Die Stiftung soll nach US-Angaben Mujaheddin in verschiedenen Ländern unterstützt haben. Muslimischen Freiheitskämpfern in Bosnien beziehungsweise der bosnischen Armee habe sie 6 Mio. Dollar, Waffen, Munition und weitere Güter zukommen lassen. Offiziell betreibe die BIF die Unterstützung von Familien gefallener oder verletzter muslimischer Märtyrer.

Bei den fraglichen Spenden über das Zürcher Konto handle es sich um die grösste Einzelspendenquelle der BIF im Jahr 2001. Schliesslich wird laut Bundesgericht im Rechtshilfeersuchen erwähnt, dass auch ein enger Vertrauter Osama Bin Ladens die Stiftung unterstützt habe.

(bert/sda)

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