Rechtsradikale Schläger verurteilt

publiziert: Mittwoch, 5. Apr 2006 / 12:04 Uhr

Luzern - Das Luzerner Obergericht hat zwei junge Männer wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Das Urteil könnte wegweisend werden.

Die beiden Täter suchten sich ihre Opfer zufällig aus.
Die beiden Täter suchten sich ihre Opfer zufällig aus.
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In rechtsextremer Kleidung verprügelten die beiden Männer gezielt und brutal Ausländer. Sie waren zur Tatzeit 2002 um die 20 Jahre alt und bekennende Rechtsextreme. An drei Maiabenden, als sie alkoholisiert auf dem Heimweg waren, verprügelten sie zwei Tamilen und einen gehbehinderten Bosnier.

Die beiden Täter suchten sich ihre Opfer zufällig aus. Die Ahnungslosen wurden zusammengeschlagen und mit Fusstritten traktiert. Dabei setzten die Schläger auch Schuhe mit Stahlkappen ein.

Dreieinhalb Jahre Zuchthaus

Das Obergericht erhöhte gegenüber der Vorinstanz das Strafmass um einige Monate. Der ältere der Täter, der als Anstifter gilt, wird mit dreieinhalb Jahren Zuchthaus bestraft. Der jüngere Mittäter, der zur Tatzeit noch nicht ganz 20 Jahre alt war, muss für drei Jahre ins Zuchthaus. Zudem müssen die beiden Schweizer dem Bosnier 10 000 Franken Genugtuung zahlen.

Die beiden Schläger machten sich laut Obergericht der einfachen qualifizierten, der versuchten schweren und der schweren Körperverletzung schuldig. Dazu kommen Verstösse gegen das Waffengesetz. Wie die Vorinstanz sprach es die Angeklagten vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei.

Verstoss gegen Rassismusstrafnorm

Im Gegensatz zur ersten Instanz kam das Obergericht aber zum Schluss, dass die damaligen Skinheads mit ihren Schlägereien auch gegen die Rassismusstrafnorm verstossen haben. Gemäss der Staatsanwältin kommt dieser Wertung eine Signalwirkung zu.

Oberrichterin Marianne Heer begründete das mit dem Gesamteindruck der Tat. Die Täter hätten rechtsradikale Uniformen getragen und damit ihre ausländerfeindliche Motivation kund getan. Sie hätten dann gezielt die Menschenwürde von Ausländern herabgemindert.

(ht/sda)

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