Reden über Sex könnte einen Saudi den Kopf kosten

publiziert: Sonntag, 26. Jul 2009 / 15:43 Uhr

Dubai/Dschidda - Einem jungen Saudi, der sich in der Talkshow eines libanesischen Fernsehsenders freimütig über sein Sexleben ausliess, droht die Todesstrafe.

Das Internet ist eine grosse Versuchung für Saudis.
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Der Gerichtshof in seiner Heimatstadt Dschidda erhob Anklage gegen den bereits in Untersuchungshaft sitzenden 23-Jährigen, berichtete die im Golfemirat Dubai erscheinende Tageszeitung «Gulfnews».

Der junge Angestellte der staatlichen Fluglinie Saudi Arabian Airlines war vergangene Woche in der für ihre ungenierte Offenheit bekannten Sendung «Rote Linie» des Satelliten-Senders LBC aufgetreten.

In der Live-Schaltung erzählte er, wie er bereits als 14-Jähriger erstmals Sex mit einer Nachbarin hatte. Ausführlich sprach er über Vorspiel und Techniken beim Liebesakt und darüber, wie er mit Hilfe seines Internet-fähigen Handys verheiratete Frauen kennenlernt und erobert.

«Ungebührliche moralische Benehmen» verboten

In Saudi-Arabien, wo eine mittelalterliche Auslegung der islamischen Gesetze alle Lebensbereiche regelt, ist all dies freilich streng verboten. Nicht miteinander verwandte Männer und Frauen dürfen sich nicht im selben Raum aufhalten. Frauen dürfen nur in Begleitung ihres Ehemanns, Vaters oder Bruders auf die Strasse gehen und auch nicht selbst Auto fahren.

So ist nicht nur vor- und ausserehelicher Sex streng verboten, sondern auch jegliches «ungebührliche moralische Benehmen» wie etwa das Prahlen mit den eigenen sexuellen Abenteuern.

Bürger protestierten

Zur Verhaftung des offenherzig plaudernden Casanovas kam es, nachdem 100 «besorgte» Bürger nach der Sendung eine Petition beim Gericht in Dschidda eingereicht hatten. Die möglicherweise fatalen Folgen seiner Auslassungen waren dem jungen Mann wohl nicht klar gewesen.

«Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind von schwerster Natur», zitierte «Gulfnews» den Präsidenten des Gerichts von Dschidda, Scheich Abdulla al-Othaim. «Sie beziehen sich auf Perversion, wiederholten Ehebruch und offenes Reden über Sünden.» Im Falle einer Verurteilung drohe dem Mann die Todesstrafe, fügte er hinzu.

(fest/sda)

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