Reiche Senioren werden nicht bevorzugt
publiziert: Donnerstag, 20. Sep 2012 / 09:00 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 20. Sep 2012 / 10:22 Uhr
Revidiertes Gesetz über Pauschalbesteuerung bereinigt
Revidiertes Gesetz über Pauschalbesteuerung bereinigt

Bern - Der Nationalrat ist am Donnerstag bei der Pauschalbesteuerung mit 115 zu 48 Stimmen dem Ständerat gefolgt. Das bedeutet: Keine Bevorzugung von reichen Senioren und keine längeren Übergangsfristen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

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Die Pauschalsteuer für reiche Ausländer wird - mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren - erhöht. Ein bürgerlicher Minderheitsantrag, die Frist für ältere Pauschalbesteuerte auf zehn Jahre anzuheben, wurde abgelehnt.

Zwei Jahre Zeit für Umsetzung

Die Kantone haben zwei Jahre Zeit, das neue Gesetz umzusetzen. Anschliessend gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung bereits nach Aufwand besteuert wurden.

Der Nationalrat verzichtete am Donnerstag im Sinne der Kommissionsmehrheit darauf, weiterhin auf einer Übergangsfrist von zehn Jahren zu beharren. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wiederholte ihre Auffassung, dass eine so lange Frist völlig unverhältnismässig sei.

Auch Vertreterinnen der SP- und der CVP-Fraktion hatten diese Forderung zuvor als völlig überrissen, unhaltbar und verfassungswidrig kritisiert. Die Fraktion der Grünen wollte ebenfalls nichts davon wissen.

SVP argumentiert mit EU

Eine Kommissionsminderheit versuchte vergeblich, wenigstens die Bevorzugung von reichen Senioren ab 65 durchzubringen. Diese seien ihr ganzes Leben lang weiterhin nach dem bisherigen Recht zu besteuern, forderte Minderheitssprecher Hans Kaufmann (SVP/ZH) mit Unterstützung von SVP-, FDP- und CVP-Vertretern.

Als Beispiel erwähnte er pensionierte EU-Beamte, denen ebenfalls eine steuerliche Sonderbehandlung zuteil werde. Dieses Argument vermochte die Mehrheit des Rates jedoch nicht zu überzeugen.

Leichte Steuererhöhungen

Die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für Pauschalbesteuerte werden somit neu nach dem Sieben- statt nach dem Fünffachen der Wohnkosten berechnet. Für jene, die im Hotel wohnen, werden die Steuern nach dem Dreifachen des Pensionspreises (heute das Doppelte) berechnet.

Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen solchen Mindestbetrag festlegen, wobei sie die Höhe selbst bestimmen können.

Das im Jahr 1862 vom Kanton Waadt eingeführte System der pauschalen Besteuerung reicher Ausländer generierte nach Angaben von Widmer-Schlumpf 2010 gegen 700 Millionen Franken.

(alb/sda)

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