Renten-Verzinsung steigt auf 2,75 Prozent

publiziert: Mittwoch, 5. Sep 2007 / 10:59 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 5. Sep 2007 / 15:10 Uhr

Bern - Der Mindestsatz zur Verzinsung der Altersguthaben in der zweiten Säule steigt Anfang 2008 von 2,5 auf 2,75 Prozent. Der Bundesrat hat dies am Mittwoch beschlossen, um der insgesamt positiven Entwicklung der Finanzmärkte Rechnung zu tragen.

Seit Anfang 2005 beträgt der BVG-Mindestzinssatz unverändert 2,5 Prozent.
Seit Anfang 2005 beträgt der BVG-Mindestzinssatz unverändert 2,5 Prozent.
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Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der Mehrheit der Eidgenössischen BVG-Kommission. In der Konsultation der Sozialpartner vom Mai waren die Arbeitgeberverbände ebenfalls für 2,75 Prozent eingetreten, während die Gewerkschaften für mindestens 3 Prozent plädiert hatten.

Seit Anfang 2005 beträgt der BVG-Mindestzinssatz 2,5 Prozent. 2003 war er von 4 Prozent erstmals auf 3,25 Prozent gesenkt worden, 2004 auf 2,25 Prozent. Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der Jahreseinkommen von 19 350 bis 77 400 Franken umfasst.

Weil die Mindestverzinsung grundsätzlich für alle Pensionskassen erreichbar sein muss, kalkulierte der Bundesrat laut Sozialminister Pascal Couchepin auch diesmals vorsichtig. Die Kassen können die Altersguthaben im Übrigen höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.

Massgeblich für die Festlegung des Mindestzinssatzes ist insbesondere der langfristige Durchschnitt der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieser liegt zurzeit bei rund 2,6 Prozent. Der Bundesrat erachtet es als gerechtfertigt, den BVG-Mindestzinssatz leicht höher anzusetzen.

Aktienmärkte stark

Er begründet dies damit, dass sich die Aktienmärkte in den letzten Jahren trotz den heuer wieder grösseren Schwankungen insgesamt positiv entwickelt hätten. Auch bei den Immobilien in der Schweiz seien die Renditen derzeit gut. Bei den Anleihen hingegen hätten Kursverluste hingenommen werden müssen.

Nicht zu verwechseln ist der Mindestzinssatz mit dem Umwandlungssatz, nach dem das Altersguthaben in die Rente umgerechnet wird. Er beträgt heute im Obligatorium für Männer 7,1 und für Frauen 7,2 Prozent. Gemäss einer Gesetzesrevision von 2003 sinkt er bis 2014 auf 6,8 Prozent, so dass es für je 100 000 Franken Kapital nur noch 6800 Franken Rente gäbe.

(fest/sda)

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