Verbrechen im März 2014

Rentner mit Hammer umgebracht - 13 Jahre Haft

publiziert: Mittwoch, 16. Mrz 2016 / 21:51 Uhr
Mit 26 Hammerschlägen wurde der Rentner getötet. (Symbolbild)
Mit 26 Hammerschlägen wurde der Rentner getötet. (Symbolbild)

Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 56-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Sie soll mit einem Hammer einen Rentner umgebracht haben. Weil Beweise fehlten, stützte sich das Gericht auf Indizien.

Es war am 11. März 2014, als es mitten am Nachmittag in der Wohnung eines Schweizer Seniors in Zürich-Altstetten zu einem Verbrechen kam. Die Täterschaft hatte den 77-jährigen Rentner mit 26 Schlägen gegen den Kopf umgebracht und konnte unerkannt entkommen.

Nachdem die Tochter die Leiche ihres toten Vaters noch am gleichen Tag entdeckt hatte, war es für die Polizei schnell klar, dass es sich um ein Beziehungsdelikt handeln musste. Da keine Wertsachen fehlten, war ein Raubdelikt ausgeschlossen. Zudem hatte die Täterschaft die Wohnungstüre nicht aufgebrochen.

Keine Beweise

Da echte Beweise wie DNA-Spuren oder Zeugen fehlten, tappte die Polizei zunächst im Dunkeln. Doch dann richtete sich der Verdacht gegen die Putzfrau des Opfers. Die aus Thailand stammende Schweizerin war mit dem Sohn des getöteten Rentners während mehreren Jahren fest befreundet.

Bei den Ermittlungen kam heraus, dass es kurz vor der Tat zur Trennung des Liebespaares gekommen war. Wobei sich die heute 56-jährige Ex-Tänzerin mit dem Sohn massiv zerstritten und von diesem vergeblich 70'000 Franken verlangt hatte.

Als sich die Hinweise gegen die Raumpflegerin verdichteten, wurde sie im April 2014 von der Polizei festgenommen. Sie sitzt seither im Gefängnis. Kurz vor ihrer Festnahme hatte sie noch 20'000 Franken abgehoben und 8000 Franken davon nach Thailand geschickt.

Tat stets bestritten

Die beschuldigte Frau beteuerte von Anfang an ihre Unschuld und machte geltend, dass sie zur Tatzeit wegen der Trennung diverse Tabletten geschluckt habe, um sich das Leben zu nehmen. Sie sei dabei bewusstlos in ihrer Zürcher Wohnung gelegen. Dort wurde sie am nächsten Tag tatsächlich auch aufgefunden und in eine Klinik eingeliefert.

Auch vor dem Bezirksgericht Zürich wies sie die Tötungsvorwürfe der Anklage entschieden zurück. Der Staatsanwalt forderte jedoch aufgrund vieler Indizien eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.

Der Ankläger zeigte auf, dass alle anderen Personen, die als Täter infrage gekommen wären, beispielsweise die beiden erwachsenen Kinder des Opfers, über sichere Alibis verfügten. Zudem habe die zwei Mal verheiratete Beschuldigte in der Vergangenheit bei Trennungssituationen jeweils gewalttätig reagiert.

Verteidiger fordert Freispruch

In einem Fall hatte sie sogar mit einer Pistole auf einen Ex-Partner geschossen, jedoch verfehlt. Sie war dafür 1998 zu einer Freiheitsstrafe von dreissig Monaten verurteilt worden.

Der Verteidiger setzte sich für einen vollen Freispruch ein und führte aus, dass der Nachweis einer Tötung schlicht nicht erwiesen sei. Man habe nicht einmal eine Tatwaffe sichergestellt.

Das Gericht sah dies jedoch anders. Es sei erwiesen, dass Personen ohne Schlüssel und gegen den Willen des Opfers keinen Zugang zur Wohnung hatten, erklärte der Gerichtsvorsitzende. Die vielen Verletzungen deuteten auf ein persönliches Motiv hin, sagte er und lastete der Beschuldigten widersprüchliche Angaben an.

Keine geplante Tat

Bei der Strafzumessung stellte das Gericht klar, dass eigentlich eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren angebracht wäre. Es legte jedoch 13 Jahre fest und hielt der Frau aufgrund eines Gutachtens eine mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit zugute.

Die Richter gingen nicht von einer geplanten Tat aus. Die Beschuldigte habe sich vom Senior irgendwie provoziert gefühlt. Allerdings schlossen die Richter einen Totschlag aufgrund einer fehlenden Entschuldbarkeit aus.

Bei den Schmerzensgeldern für die beiden Kinder des Opfers kam das Gericht der verurteilten Frau entgegen und kürzte die verlangten Genugtuungen von je 40'000 Franken deutlich auf je 8000 Franken. Das Gericht liess mehrere Bankkonten der Beschuldigten mit weit über 100'000 Franken zur Abgeltung der Gerichtskosten sicherstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Obergericht weitergezogen werden.

(bg/sda)

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