Revidierte Richtlinien für Sozialhilfe

publiziert: Mittwoch, 14. Jul 2004 / 19:05 Uhr

Bern - Die Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) revidiert ihre Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe. Der Entwurf, der in die Vernehmlassung geschickt wurde, will Bezüger ermuntern, eine Stelle anzunehmen und sich zu integrieren.

Bezügerinnen und Bezüger sollen für möglichst kurze Zeit von der Sozialhilfe abhängig sein.
Bezügerinnen und Bezüger sollen für möglichst kurze Zeit von der Sozialhilfe abhängig sein.
Die SKOS will damit erreichen, dass Bezügerinnen und Bezüger für möglichst kurze Zeit von Sozialhilfe abhängig sind. Als Anreiz für die Annahme einer Erwerbsarbeit sieht der Entwurf, der in Bern präsentiert wurde, Einkommensfreibeträge zwischen 300 und 600 Franken vor.

Integrationszulage

Zweiter Pfeiler der Revision ist eine Integrationszulage von 100 bis 300 Franken pro Monat. Diese soll erhalten, wer im Rahmen von Programmen Integrationsleistungen erbringt, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnimmt oder gemeinnützige Arbeit leistet.

Neben den bisherigen Beiträgen für Wohnen und Gesundheit von 1200 Franken schlägt der Entwurf eine neue Pauschale von 960 Franken für den Lebensunterhalt vor. Beibehalten wird die so genannte Äquivalenzskala. Diese bestimmt den Faktor, um den die Pauschalen für den Lebensunterhalt zu multiplizieren sind.

Vernehmlassung bis Ende August

Die Vernehmlassung dauert bis Ende August. Die Verabschiedung der revidierten Richtlinien ist Ende September geplant.

Die Städteinitiative Sozialpolitik begrüsst den Entwurf zur Revision der SKOS-Richtlinien. Es sei wichtig, dass in der ganzen Schweiz einheitliche Richtlinien angewendet würden, sagte Ruedi Meier, Präsident der Städteinitiative und Sozialdirektor der Stadt Luzern.

Zufriedene Kantone

Zufrieden sind auch die Kantone: Besonders würde begrüsst, dass die starren Richtlinien nun etwas mehr Spielraum gewährten, sagte Ernst Zürcher, Zentralsekretär der kantonalen Sozialdirektorenkonferenz, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Scharfe Kritik übten derweil die Grünen an dem Revisionsentwurf: Die Anreize zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit kompensierten die Kürzungen nicht, schreiben sie in einem Communiqué.

Inakzeptable Senkungen des Grundbedarfs I

Auch der Verband des Personals öffentlicher Dienste (vpod) kritisierte den Entwurf. Inakzeptabel seien insbesondere die Senkungen des Grundbedarfs I. Diese bedeute einen massiven Abbau bei den sozial Schwächsten der Gesellschaft.

(pt/sda)

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