Bewilligung erteilt

Rinder müssen zum Sterben nicht ins Schlachthaus

publiziert: Dienstag, 9. Jun 2015 / 11:50 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 9. Jun 2015 / 15:12 Uhr
Nach der Betäubung muss das Rind innerhalb von 90 Sekunden ausgeblutet werden. (Archivbild)
Nach der Betäubung muss das Rind innerhalb von 90 Sekunden ausgeblutet werden. (Archivbild)

Forch ZH - Damit seine Tiere möglichst wenig leiden, tötet Biobauer Nils Müller seine Rinder mit einem gezielten Kopfschuss auf der Weide. Bislang war die Weideschlachtung in der Schweiz verboten. Das Veterinäramt Zürich hat nun eine Bewilligung für zehn Schlachtungen erteilt.

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Müller ist überzeugt, dass es keine bessere Methode gibt. «Man sieht und spürt, dass die Tiere keinerlei Stress ausgesetzt sind, da sie in der gewohnten Umgebung bleiben und ihre Herde zum Zeitpunkt der Betäubung um sich haben,» berichtete er am Dienstag den Medien über seine Erfahrungen nach den ersten drei Weideschlachtungen.

Auf seinem Bauernhof Zur Chalte Hose in Forch ZH haben Müller und seine Frau für das neue Verfahren eine kleine, separate Koppel mit einem angrenzenden Hochsitz eingerichtet. Von dort aus nimmt der Landwirt das zur Schlachtung ausgewählte Tier aus kurzer Distanz ins Visier und betäubt es mit einer Kleinkaliberwaffe. Müller hat dafür extra eine Jägerausbildung absolviert.

Das Projektil bleibt im Kopf des Rindes stecken, sodass andere Tiere nicht gefährdet werden, wie Eric Meili vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), erklärte. Die anderen Tiere reagieren kaum auf den Schuss. Sie bleiben ruhig und werden einfach aus der Koppel auf die Weide getrieben.

Nach der Betäubung muss das Rind innerhalb von 90 Sekunden ausgeblutet werden. Dafür wird es mit einem Frontlader angehoben und anschliessend in einer mobilen Schlachtbox ins Schlachtlokal gebracht und zerlegt.

Stress vermeiden

Diese Methode erspart den Tieren beispielsweise den Transport, das Eingesperrtsein auf dem Schlachthof sowie den Kontakt zu fremden Artgenossen und Menschen. Diese Stressfaktoren zu vermeiden ist nicht nur eine Frage des Tierwohls, sondern hat auch Auswirkungen auf die Fleischqualität.

Das Verfahren sei eine gute Möglichkeit für direktvermarktende Produzenten, sagte Meili. Beispielsweise für Landwirte wie Nils Müller, der selbst jahrelang Vegetarier war. Erst nach einem Praktikum in einem Sternerestaurant lernte er Fleisch von hoher Qualität wieder zu schätzen.

Mit seiner Fleischproduktion folgt Müller einem ganzheitlichen Ansatz. Dazu gehört, dass die Tiere regional und ausserdem ganz verwertet werden, auch die Innereien.

Der Weg bis zur ersten beschränkten Teilbewilligung war lang, zunächst verweigerten die Behörden ihre Zustimmung. FiBL und die Naturschutzorganisation Vier Pfoten unterstützten das Projekt. Tierschutz dürfe nicht am Weidezaun aufhören, sagte Sabine Hartmann von Vier Pfoten. Sie geht davon aus, dass das Projekt wegweisend ist.

Nicht für alle Betriebe geeignet

Skeptisch sieht die neue Schlachtmethode der Verband Mutterkuh Schweiz. Das Errichten der notwendigen Infrastrukturen für den Hofschuss sei für Schweizer Viehhaltungsbetriebe mit durchschnittlich rund 20 Kühen sehr teuer und für die Mehrheit der Betriebe nicht sinnvoll, sagte Geschäftsführer Urs Vogt gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Schweizer Schlachthöfe und Tiertransporte erfüllten hohe Standards bezüglich Tierschutz und Hygiene. Der regelmässige Umgang mit den Tieren limitiere den Stress. Bezüglich Tierwohl könne keine der Methoden bevorzugt werden, sagte Vogt.

(flok/sda)

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