Gesetz gebilligt

Rituelle Beschneidung in Deutschland legal

publiziert: Freitag, 14. Dez 2012 / 13:43 Uhr
In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von ausgebildeten religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden.
In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von ausgebildeten religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden.

Berlin - Die rituelle Beschneidung von Knaben jüdischen und muslimischen Glaubens wird in Deutschland auch weiterhin straffrei sein. Zwei Tage nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz.

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Es stellt klar, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne an der Vorhaut beschneiden zu lassen, wenn der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst folgt.

In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von ausgebildeten religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden.

Die Beschneidung muss fachgerecht sein. Schmerzen müssen möglichst effektiv behandelt werden. Die Regelung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Auslöser der Diskussion über die Beschneidung war ein Gerichtsurteil, wonach die rituelle Beschneidung als Körperverletzung zu werten ist.

Das hatte in der jüdischen und islamischen Welt für heftige Empörung gesorgt. Die deutsche Regierung brachte daraufhin im Eiltempo einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Rechtssicherheit zu schaffen.

(bert/sda)

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