Rodung der Zollfreistrasse vor der Abstimmung

publiziert: Donnerstag, 2. Feb 2006 / 23:38 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 2. Feb 2006 / 23:58 Uhr

Basel - Mit den Rodungsarbeiten für die umstrittene Zollfreistrasse in Riehen BS soll vor der Volksabstimmung vom 12. Februar begonnen werden. Das Baudepartement Basel-Stadt hat der Stadtgärtnerei den Rodungsauftrag erteilt.

Die Bäume sollen noch vor dem 12. Februar gefällt werden.
Die Bäume sollen noch vor dem 12. Februar gefällt werden.
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Auslöser für diesen Schritt war ein am Mittwoch eingegangenes Schreiben der durch das Regierungspräsidium Freiburg in Breisgau vertretenen deutschen Bauherrschaft der Zollfreistrasse, bestätigte das Baudepartement Angaben von Radio Basilisk. Wann mit der Rodung von über 100 Bäumen beidseits des Flüsschens Wiese begonnen wird, ist indes noch offen.

Klar ist jedoch, dass die Bäume noch vor dem 12. Februar gefällt werden sollen. An diesem Datum wird im Kanton Basel-Stadt über die von den Gegnern der Zollfreistrasse lancierte «Wiesen-Initiative» abgestimmt.

Bitte abgewiesen

Für die Rodung hatte das Bundesgericht erst letzten Montag grünes Licht gegeben. Die Basler Regierung bat darauf das Freiburger Regierungspräsidium vergeblich, mit der Rodung noch bis nach der Volksabstimmung zuzuwarten.

Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg wollte davon nichts wissen und drängte auf eine rasche Rodung. Schliesslich habe die Basler Regierung mehrmals bekräftigt, dass der Ausgang der Abstimmung über die Initiative «weder rechtlich noch politisch Einfluss auf den Bau der Zollfreistrasse» habe.

Besetzung angekündigt

Mit den Rodungsarbeiten kann laut dem Sprecher des Baudepartements erst nach einigen Vorbereitungen begonnen werden. So brauche es noch Absprachen mit der Rodungsfirma und der Basler Polizei, die das Gelände voraussichtlich wird räumen müssen. Denn Gegner der Zollfreistrasse haben zu einer Besetzung aufgerufen.

Die Zollfreistrasse soll die deutschen Grenzstädte Weil und Lörrach verbinden. Sie führt auf 750 Metern über ein auf Boden von Riehen liegendes Auengebiet. Grundlage ist ein 1977 zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossener Staatsvertrag.

(bert/sda)

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