
Winterthur - «Geldgierig», «egoistisch» und mit «sehr grosser krimineller Energie»: Das Winterthurer Bezirksgericht hat das schriftliche Urteil im Erb-Prozess veröffentlicht und kritisiert den Verurteilten Rolf Erb darin aufs Schärfste.
Rolf Erb wurde im März wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung schuldig gesprochen und zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit gefälschten Jahresabschlüssen Bankkredite erschwindelte, um mit dem Geld fragwürdige Ausland-Investitionen zu finanzieren.
Feudales Schloss und eine Oldtimersammlung
Erb richtete damit einen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe an, wobei sich das Ausmass bis heute nicht abschliessend beziffern lässt. Immerhin, hält das Gericht im Urteil fest, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt, seien mit diesen Taten «nur» juristische Personen, in erster Linie 17 Banken, geschädigt worden. Zusätzliches menschliches Leid habe Erb im Gegensatz zu anderen Betrügern nicht verursacht.
Weitere positive Gesichtspunkte fand das Gericht jedoch nicht. Der Verurteilte habe mit direktem Vorsatz und mit Bereicherungsabsicht gehandelt. Ihm sei es nur darum gegangen, die Erb-Gesellschaften am Leben zu erhalten und sich damit seinen sozialen Status zu sichern.
Es sei in diesem Zusammenhang geradezu symbolisch, dass Erb im feudalen Schloss Eugensberg TG gewohnt und eine exklusive Oldtimersammlung besessen habe. Kurz vor dem Zusammenbruch des Konzerns habe er dann noch «gerettet, was zu retten war».
Kurz vor seinem Privatkonkurs überschrieb Erb Vermögenswerte von Dutzenden von Millionen Franken an seine minderjährigen Zwillinge. Diese Last-Minute-Schenkungen erklärte das Bezirksgericht inzwischen für ungültig. Die Güter fliessen zurück in die Konkursmasse.
Fall liegt beim Zürcher Obergericht
In seinem Urteil zeigt sich das Gericht überzeugt, dass die Machenschaften von Rolf Erb noch Jahre angedauert hätten - wäre die Erb-Gruppe nicht zusammengebrochen.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, hätte das Gericht eigentlich auch zehn Jahre unbedingter Freiheitsstrafe für angemessen gehalten. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft auch so gefordert. Man habe die Strafe jedoch auf acht Jahre reduziert, weil Strafen von zehn Jahren den Delikten gegen Leib und Leben vorbehalten sein sollten.
Bald wird sich das Zürcher Obergericht mit dem Zusammenbruch des Konzernes befassen müssen. Erb hat das Urteil weitergezogen.
(bert/sda)
- keinschaf aus Henau 1552
Was für ein Blödsinn aber auch;-) "Zudem liegt beim Co2 ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem. ... So, 12.05.13 00:33 - jorian aus Gretzenbach 1196
Steuerfaktor Ja da haben Sie recht die CO2 Steuer ist ein wichtiger Faktor. Sa, 11.05.13 22:23 - ochgott aus Ramsen 646
Wo.... wird es kälter. Ich sehe nichts davon. Zudem wird es bei einer ... Sa, 11.05.13 19:45 - jorian aus Gretzenbach 1196
Und.......... .......... dennoch wird es immer kälter. Sa, 11.05.13 07:51 - keinschaf aus Henau 1552
Studie, die AAAMMMDCCXVIII. "Mit dem Beginn der Pubertät gehen die Menschen später schlafen und ... Di, 23.04.13 00:09 - jorian aus Gretzenbach 1196
Die reiche CH................. .......... schickt das Geld lieber ins Ausland, als wie es den eigenen ... Fr, 12.04.13 04:36 - Midas aus Dubai 3061
Schäbige Schande Die Verdingkinder haben keine Lobby. Das das ganze bis in die 70er ... Fr, 12.04.13 01:01 - zombie1969 aus Frauenfeld 1574
Offenbar... hat man aus den Fehlern in der Vergangenheit immer noch nichts daraus ... Do, 11.04.13 19:47
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