SBB: Bundesrat lehnte die Beschwerde von Behinderten ab

publiziert: Montag, 9. Okt 2000 / 19:00 Uhr

Bern - Die Konzession der SBB für den Regionalverkehr ist rechtsgültig. Der Bundesrat lehnte damit eine Beschwerde von Behinderten ab. Sie hatten kritisiert, die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste würden zu wenig berücksichtigt.

Der Bundesrat habe seinen Entscheid am 23. August gefällt, hiess es beim Bundesamt für Verkehr zu einem am Montag in der Zeitschrift «BöV-Nachrichten» veröffentlichten Bericht der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr. Der Bundesrat habe sich mit seinem Entscheid wenig behindertenfreundlich gezeigt, bemängelt die Fachstelle.

Die wichtigsten inhaltlichen Forderungen seien aber bereits erfüllt worden, seit die Fachstelle die Beschwerde im Namen mehrerer Behindertenorganisationen im Oktober 1999 deponiert habe. Die «Vorwirkung» des angekündigten Gesetzes für die Gleichstellung von Behinderten und ein verstärktes Lobbying hätten dazu geführt, dass die Anliegen der Behinderten stärker berücksichtigt worden seien.

Zu den Auflagen an die SBB, die die Behinderten verlangt hatten, gehören Anpassungen des Rollmaterials, neue Stationsanlagen sowie erweiterte Bedienungszeiten für die Stützpunktbahnhöfe.

(sda)

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