Neuen Intercity-Zügen müssen nicht erweitert werden

SBB gewinnt im Streit um Behindertenbereich

publiziert: Freitag, 22. Feb 2013 / 13:40 Uhr
Die SBB muss den Behindertenbereich in ihren neuen Intercity-Zügen nicht erweitern. (Symbolbild)
Die SBB muss den Behindertenbereich in ihren neuen Intercity-Zügen nicht erweitern. (Symbolbild)

Lausanne - Die SBB muss den Behindertenbereich in ihren neuen Intercity-Zügen nicht erweitern. Laut Bundesgericht ist es entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendig, zusätzliche Plätze ausserhalb der Verpflegungszone im Unterdeck anzubieten.

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Gemäss den Plänen der SBB wird in den zukünftigen Doppelstock-Fernverkehrszügen IC200 der Rollstuhlbereich mit drei Plätzen und einer behindertengerechten Toilette in der Verpflegungszone im Unterdeck des Speisewagens untergebracht. In den restlichen Wagen ist je ein Rollstuhlplatz ohne Spezial-WC vorgesehen.

Zwei Züge in Vorserie

Das Bundesamt für Verkehr segnete die entsprechenden Pläne der SBB 2011 ab. Im März 2012 hiess das Bundesverwaltungsgericht dann aber die Beschwerde der Behindertenorganisationen «Integration Handicap» und «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt» teilweise gut.

Das Gericht teilte dabei deren Ansicht, dass Rollstuhlfahrer im Vergleich zu anderen Fahrgästen schlechter gestellt würden, wenn sie grundsätzlich im Speisebereich reisen müssten. Die SBB wurde verpflichtet, im Nachbarwagon zum Verpflegungsbereich drei weitere Rollstuhlplätze und eine Spezial-Toilette einzurichten.

Das Bundesgericht hat nun aber der SBB Recht gegeben und ihre Beschwerde gutgeheissen. Die Bundesbahnen werden damit ihre ursprünglichen Pläne umsetzen können. Zwei der insgesamt zwanzig geplanten IC200 hat die SBB allerdings bereits in einer Vorserie nach den Vorgaben des Bundesverwaltungerichts bestellt.

Vergleichbare Leistung erbracht

Bei ihrer Beratung vom Freitag kam eine Mehrheit von drei der fünf Richter der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung in Lausanne zum Schluss, dass die von der SBB geplante Gestaltung keine verfassungswidrige Benachteiligung für Behinderte bedeute.

Laut Gericht steht fest, dass die SBB ihr Angebot Behinderten und Nichtbehinderten in vergleichbarer Weise erbringen müssen. In Bezug auf die Leistungen «Transport» und «Speisewagen-Service» sei dies mit der geplanten Variante gewährleistet.

Wenn Rollstuhlfahrer in einem Bereich reisen würden, in dem sie selber oder andere Behinderte auch essen könnten, stelle dies keinen rechtlich relevanten Nachteil dar. Störungen irgendwelcher Art - sei es durch essende oder telefonierende Mitreisende - seien heutzutage im Zug ohnehin von jedermann hinzunehmen.

Keine Gefahr für «Rollstuhl-Ghetto»

In der Verpflegungszone für Rollstuhlfahrer seien zudem elf Sitzplätze für nichtbehinderte Reisende vorgesehen. Damit sei auch sichergestellt, dass es zur angestrebten Durchmischung mit Nichtbehinderten komme und kein «Rollstuhl-Ghetto» entstehe.

Die SBB hat bei Bombardier insgesamt 59 neue Doppelstockzüge bestellt, davon 20 IC200 Fernverkehrszüge. Geliefert werden sollten sie eigentlich ab Dezember 2013. Unter anderem wegen dem nun beendeten Rechtsstreit verzögert sich die Lieferung aber um bis zu zwei Jahre, wie die SBB schon früher mitteilte.

Weitere Gründe für die Verspätung liegen darin, dass die SBB rund 200 Organisationen in die Gestaltung der Züge miteinbezog. Schliesslich hatte Lieferantin Bombardier den Wagenkasten der neuen Doppelstock-Züge ursprünglich so konstruiert, dass diese für Fahrten mit bis zu 200 km/h im Gotthard-Basistunnel nicht genügten.

(hä/sda)

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