Mehrkosten von 10 Mio. Franken

SBB lenkt im Streit mit Rollstuhlfahrern ein

publiziert: Dienstag, 8. Jan 2013 / 14:17 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 8. Jan 2013 / 14:35 Uhr
Die SBB setzt die verlangten Anpassungen für Rollstuhlfahrer in den neuen Intercity-Doppelstockzügen um. (Symbolbild)
Die SBB setzt die verlangten Anpassungen für Rollstuhlfahrer in den neuen Intercity-Doppelstockzügen um. (Symbolbild)

Bern - Die SBB setzt vom Bundesverwaltungsgericht für Rollstuhlfahrer verlangte Anpassungen in den neuen Intercity-Doppelstockzügen um. Sie will damit verhindern, dass sich die schon um bis zu zwei Jahre verspätete Lieferung der Züge nicht noch mehr verzögert.

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SBB-Sprecher Christian Ginsig bestätigte am Dienstag einen Bericht der «Aargauer Zeitung». Die SBB habe nicht einfach klein beigegeben, sondern sie wolle den Bedürfnissen aller Kunden entsprechen. Festhalten will das Unternehmen aber an der Einsprache gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes beim Bundesgericht.

Grund ist die Rechtssicherheit für künftige Beschaffungen, wie Ginsig ausführte. Die SBB wolle dies geklärt haben, denn seit 2008 arbeite sie sehr eng mit der Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr und mit anderen Behindertenverbänden zusammen. Bisher sei sie davon ausgegangen, dass die verschiedenen Teilnehmer bei Entscheiden verhandlungsbefugt seien.

Gesetzliche Vorgaben eingehalten

Zudem habe die SBB bei den Plänen die Vorgaben des Behindertengesetzes und weitere einschlägige Normen und Anforderungen von Behindertenverbänden eingehalten. Das Bundesamt für Verkehr hatte das anfängliche Konzept für die Rollstuhlplätze in den neuen Doppelstockzügen als gesetzeskonform beurteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht befand im März 2012, dass die SBB im neuen Doppelstöcker mit Speisewagen ausserhalb dieses Wagens eine Rollstuhlzone mit WC einrichten müsse. Es hiess eine Beschwerde von «Integration Handicap» und der «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt» zum Teil gut.

Statt acht Rollstuhlplätzen in fünf Multifunktionsabteilen und einer Rollstuhlzone mit Rollstuhl-WC im Speisewagen sollten die Züge gemäss Gerichtsentscheid neun Rollstuhlplätze haben. Verteilt wären diese auf vier Multifunktionsabteile und zwei Rollstuhlzonen mit rollstuhlgängigen Toiletten.

Die SBB bestellte bei Bombardier 59 neue Doppelstockzüge, davon 20 Fernverkehrszüge mit Speisewagen (IC200). Geliefert werden sollten sie eigentlich ab Dezember 2013. Nicht allein wegen der Einsprache der Behindertenorganisationen verzögert sich die Lieferung aber um bis zu zwei Jahre, wie die SBB schon früher mitteilte.

Mehrkosten von bis zu 10 Millionen Franken

Gründe der Verspätung sind auch, dass die SBB rund 200 Organisationen in die Gestaltung der Züge einbezog sowie Anpassungen an der Konstruktion der Züge. Und die Lieferantin Bombardier konzipierte den Wagenkasten der neuen Doppelstock-Züge so, dass diese für Fahrten mit bis zu 200 km/h im Gotthard-Basistunnel nicht genügten.

Die Verzögerung und die technische Umgestaltung verursachen laut Ginsig Mehrkosten von bis zu 10 Millionen Franken. Wer für welchen Teil dieser Kosten aufkommt, gab der SBB-Sprecher mit Verweis auf die Vertragsverhandlungen nicht bekannt.

(knob/sda)

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