
Lausanne - Die SBB muss im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat aufhängen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das generelle SBB-Verbot von aussenpolitisch brisanten Botschaften zu weit geht und der Aushang den Rahmen des Zulässigen nicht überschreitet.
An Grundrechte gebunden
Das Plakat richtet sich gegen die Siedlungspolitik Israels und enthält den Satz «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser» und den Aufruf «Unrecht verlangt Widerstand!». Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die SBB 2011 auf Beschwerde der Initiantin, den Plakataushang zu bewilligen.
Die Richter in Bern waren zum Schluss gekommen, dass die SBB die Meinungsfreiheit verletzt habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SBB nun abgewiesen. Das Gericht bestätigt zunächst, dass die Bundesbahnen bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden sind.
Innenpolitisch Brisantes erlaubt
Das im entsprechenden SBB-Reglement enthaltene absolute Verbot von Werbung und Botschaften zu aussenpolitisch heiklen Themen schiesse über das Ziel hinaus. Ein generelles Verbot von solchen Themen würde der Funktion der Meinungsäusserungsfreiheit nicht Rechnung tragen und käme einer verbotenen Zensur gleich.
Zudem sei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Bahnhof in seiner Funktion als «City in the City» selbst auch als Forum der politischen Kommunikation dienen wolle. Via überdimensionale elektronische Bildschirme würden neuste Informationen flimmern, die auch aussenpolitisch brisante Themen umfassen könnten.
An den Wänden würden Plakate zu innenpolitisch brisanten Themen wie Pelztragen oder «Todesfalle AKW» hängen. Plakate zu aussenpolitisch brisanten Themen würden deshalb nahtlos ins Bild passen. Was das konkrete Plakat betrifft, wird mit diesem laut Bundesgericht zwar durchaus eine kämpferische Aussage gemacht.
Kein Aufruf zu Gewalt
Es enthalte aber weder strafbare Äusserungen noch werde zu strafrechtlich relevanten Handlungen aufgerufen. Keine Rolle dürfe spielen, ob die vertretenen Ansichten und Anliegen der SBB mehr oder weniger wertvoll erscheinen würden und dem «Brand» oder der «Corporate Identity» der SBB abträglich sein könnten.
Auch dass die Aussagen auf dem Plakat in Online-Kommentaren teilweise heftig bestritten worden seien, rechtfertige keine Verbannung des fraglichen Aushangs vom Bahnhofsareal. Unbeachtlich sei schliesslich, dass das Plakat israelkritisch sei. Die SBB wäre auch verpflichtet, ein palästinakritisches Plakat zuzulassen.
(knob/sda)
- keinschaf aus Henau 1521
Was für ein Blödsinn aber auch;-) "Zudem liegt beim Co2 ein weiteres nicht zu unterschätzendes Problem. ... So, 12.05.13 00:33 - jorian aus Gretzenbach 1186
Steuerfaktor Ja da haben Sie recht die CO2 Steuer ist ein wichtiger Faktor. Sa, 11.05.13 22:23 - ochgott aus Ramsen 641
Wo.... wird es kälter. Ich sehe nichts davon. Zudem wird es bei einer ... Sa, 11.05.13 19:45 - jorian aus Gretzenbach 1186
Und.......... .......... dennoch wird es immer kälter. Sa, 11.05.13 07:51 - keinschaf aus Henau 1521
Studie, die AAAMMMDCCXVIII. "Mit dem Beginn der Pubertät gehen die Menschen später schlafen und ... Di, 23.04.13 00:09 - jorian aus Gretzenbach 1186
Die reiche CH................. .......... schickt das Geld lieber ins Ausland, als wie es den eigenen ... Fr, 12.04.13 04:36 - Midas aus Dubai 3026
Schäbige Schande Die Verdingkinder haben keine Lobby. Das das ganze bis in die 70er ... Fr, 12.04.13 01:01 - zombie1969 aus Frauenfeld 1559
Offenbar... hat man aus den Fehlern in der Vergangenheit immer noch nichts daraus ... Do, 11.04.13 19:47
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