SBB will nur noch für Standaktionen Geld

SBB will für Unterschriftensammlungen nun doch kein Geld

publiziert: Dienstag, 4. Dez 2012 / 21:12 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 4. Dez 2012 / 21:30 Uhr
Ohne Stand ist das Unterschriftensammeln kostenlos.
Ohne Stand ist das Unterschriftensammeln kostenlos.

Bern - Nach etlichen Querelen und einem Bundesgerichtsurteil hat die SBB ihre Haltung zu politischen Aktionen in den Bahnhöfen nun festgelegt: Wer nur Unterschriften sammelt oder Infos verteilt, bezahlt nichts. Wird dazu ein Stand errichtet, kostets aber 90 Franken.

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Die neuen Regeln gelten ab 1. Januar 2013, wie die SBB am Dienstag mitteilte. Ziel ist es, Bewilligungen unkompliziert, rasch und unabhängig von politischen oder ideellen Ausrichtungen zu erteilen.

Unterschriftensammlungen ohne Infrastruktur und Verteilaktionen sind gemäss dem überarbeiteten Reglement ab Neujahr nun doch gebührenfrei. In einem ursprünglichen Reglementsentwurf hatte die Bahn teils happige Tarife einführen wollen.

Parteien und Organisationen, welche bereits die in einer Übergangsregelung geltenden Gebühren bezahlt haben, erhalten den Betrag oder die bezahlte Differenz zurück.

Anmeldefrist und jährliche Höchstzahl

Für die Bewilligung von politischen und ideellen Aktionen gilt eine Anmeldefrist von fünf Tagen, wie die Bahn weiter mitteilt. Sie weist die Plätze für die Aktionen zu. Dabei behält sie den reibungslosen Personenfluss und die Sicherheit der Kundinnen und Kunden im Auge. Dass Standaktionen 90 Franken kosten, begründet die Bahn mit dem höheren Aufwand.

Um die politische und ideelle Vielfalt zu gewährleisten, kann jede Partei oder Organisation pro Bahnhof und Woche einmal eine Aktion durchführen. Das jährliche Höchstsaldo liegt bei 30 Aktionen.

Bewilligungen will die Bahn kulant erteilen, versichert sie. So sind Pauschalbewilligungen für Kampagnen möglich. Die Plätze für Unterschriftensammlungen werden im Internet aufgeschaltet. Nach einem halben Jahr ziehen die SBB und die Parteien eine Zwischenbilanz.

Bundesgericht erzwang Anpassung

Durch ein Bundesgerichtsurteil vom Juli, wonach die Bahnhöfe öffentlicher Raum sind, war die SBB gezwungen, ihr Reglement zu überholen. Der Entwurf für die Reglementsänderung sorgte dann für Wirbel.

Die SBB wollte mit einer Übergangsregelung bereits im Herbst Gebühren erheben und rief damit den Protest der politischen Parteien hervor. Anfang November nahm sie Abstand von der Tariftabelle und verlangte für reine Unterschriftensammlungen 50 Franken.

Für Aktionen mit Stand und allem drum und dran wären gemäss dem bekämpften Entwurf in Railcity-Bahnhöfen 1053 Franken fällig geworden. In mittelgrossen Bahnhöfen hätten solche Aktionen pro Tag 486 Franken, in kleinen 108 Franken kosten sollen.

Wie SBB-Sprecher Christian Ginsig der Nachrichtenagentur sda versicherte, musste niemand diese Gebühren bezahlen. Einzig die 50 Franken, die nun zurückbezahlt würden, seien erhoben worden.

Die SBB hatte die geplanten Gebühren damit begründet, dass sie lediglich die anfallenden Kosten decken würden. Zudem beliefen sie sich nur auf ein Fünftel der Tarife für kommerzielle Aktionen.

(fest/sda)

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