SGB will Lehrlinge stärker schützen

publiziert: Donnerstag, 1. Feb 2007 / 15:59 Uhr

Bern - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sorgt sich um den Schutz der unter 18-jährigen Arbeitnehmenden. Die Verordnung zum neuen Arbeitsgesetz, die noch im Februar in die Vernehmlassung kommt, habe Lücken, hiess es vor den Medien in Bern.

Die Gewerkschaften wollen auf ein Nachtarbeitsverbot für die meisten Lehrberufe pochen.
Die Gewerkschaften wollen auf ein Nachtarbeitsverbot für die meisten Lehrberufe pochen.
Das Parlament hatte 2006 das Jugendschutzalter im Arbeitsgesetz von 20 auf 18 Jahre gesenkt - gegen den Willen der Gewerkschaften. Jugendliche ab 18 können neu auch für Nacht- und Sonntagsarbeit eingesetzt werden. Ein Referendum wurde nicht ergriffen.

Die dem SGB vor dem offiziellen Start der Vernehmlassung schon vorliegenden Entwürfe des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz setzten aber den Schutzgedanken mangelhaft um. So sollten Jugendliche weiterhin bis zu 45 Stunden pro Woche arbeiten.

Eine beachtliche Aushöhlung des Jugendarbeitsschutzes bestehe bei der Nacht- und Sonntagsarbeit. Das SECO habe eine Liste von Lehrberufen formuliert, in denen solche zulässig sein solle.

Bei vielen Berufen Nachtarbeit gar nicht notwendig

Die Liste enthalte nicht nur die klassischen Lehrberufe, die Nachtarbeit bedingten, wie etwa Bäcker oder Geleisebauer. Sie führe auch Lehrberufe auf, in denen Nacht- und Sonntagsarbeit während der Lehre zur Erreichung der Lernziele überhaupt nicht notwendig seien.

Christophe Schwaab, Präsident der SGB-Jugendkommission, sprach von einem «Skandal». Die Arbeitgeber wollten den Fünfer: das Recht, Jugendliche ab Alter 18 nachts und sonntags zu beschäftigen, und das Weggli: zahlreiche unberechtigte Ausnahmen, um Jugendliche unter Alter 18 nachts und sonntags zu beschäftigen.

(fest/sda)

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