SPK lehnt Vorprüfung von Initiativen ab

publiziert: Freitag, 22. Okt 2010 / 15:19 Uhr

Bern - Die Gültigkeit einer Volksinitiative soll nicht vor Beginn der Unterschriftensammlung durch ein Gericht beurteilt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat einen Vorstoss mit dieser Forderung abgelehnt.

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Er empfiehlt dem Plenum die parlamentarische Initiative von Isabelle Moret (FDP/VD) mit 14 zu 10 Stimmen zur Ablehnung. Gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Freitag zeigt die Kommission zwar Verständnis dafür, dass viele Menschen die heutige Regelung als unbefriedigend empfinden.

Zweifel an richterlicher Prüfung

Der von Moret aufgezeigte Weg vermöge aber nicht zu überzeugen. Die Kommission habe Zweifel, ob es richtig sei, die Gültigkeit von einem Gericht prüfen zu lassen. Zudem sei fraglich, ob es zweckmässig sei, eine aufwendige Prüfung vorzunehmen, solange ein Volksbegehren noch gar nicht zustande gekommen sei.

Nötige Unterschriften

Heute wird die Gültigkeit von Volksinitiativen erst nach Sammlung der nötigen Unterschriften beurteilt. Den Entscheid trifft das Parlament.

Die Frage über die Gültigkeitsprüfung von Volksinitiativen wurde in letzter Zeit öfters aufgeworfen, weil wiederholt Initiativen eingereicht worden waren, die das Völkerrecht zumindest ritzten.

Dies war etwa bei der Verwahrungs-, der Unverjährbarkeits- und der Minarettinitiative der Fall. Bei all diesen Initiativen hatten Bundesrat und Parlament die Gültigkeit aber bejaht, weil kein zwingendes Völkerrecht verletzt wird.

Warten auf Bericht des Bundesrats

Doch dem Bundesrat ist dabei nicht wohl. Er gab letzten März einen Bericht darüber in Auftrag, wie Widersprüche zwischen Initiativrecht und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vermieden werden können.

Auch die SPK will das Problem nicht schubladisieren. Sie verlangt in einem Postulat, dass der Bundesrat in dem Bericht aufzeigt, wie ein Verfahren zur Gültigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung ausgestaltet werden könnte.

(ade/sda)

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