SRG-Ombudsmann kritisiert «Rundschau» wegen Mörgeli-Sendung
Zürich - Der Ombudsmann der SRG hat im Zusammenhang mit der Mörgeli-Berichterstattung in der Sendung «Rundschau» von Schweizer Radio und Fernsehen SRF zwei Beanstandungen des SVP-Nationalrats abgewiesen. Eine dritte Beanstandung einer Nachfolgesendung hiess er teilweise gut.
In einer ersten Sendung warf die «Rundschau» Christoph Mörgeli vor, er habe zahlreiche unwissenschaftliche Doktorarbeiten durchgewinkt und damit seine Funktion als «Doktorvater» nicht richtig wahrgenommen. Auf dem «heissen Stuhl» konnte sich der SVP-Politiker danach während zehn Minuten zu den Vorwürfen rechtfertigen, wobei ihn der Moderator auch fragte, ob er nun als Nationalrat zurücktrete.
Der Medizinhistoriker fühlte sich durch den Beitrag und das Interview auf dem «heissen Stuhl» ungerecht behandelt und beanstandete die Sendung beim Ombudsmann.
Einseitiger Bericht
Der Filmbericht sei tatsächlich einseitig, urteilt Casanova in seinem Schlussbericht. Wichtige Aspekte seien ausgeklammert oder nicht vertieft worden. Die Frage nach dem Rücktritt aus dem Nationalrat sei «eine verfehlte Provokation» gewesen, weil sie Mörgelis politische und wissenschaftliche Arbeit in problematischer Weise vermischt habe.
Weil Mörgeli im Interview aber ausreichend Gelegenheit gehabt habe, die Vorwürfe zu widerlegen, könne er die Beanstandung dieser Sendung nicht unterstützen, schreibt der Ombudsmann in seinem Brief an Mörgeli. «Auch wenn ich Ihre kritische Reaktion durchaus nachvollziehen kann.» Aber das Sachgerechtigkeitsgebot sei in der gesamten Berichterstattung - Filmbericht und 'heisser Stuhl' - nicht verletzt worden.
Als «teilweise berechtigt» erachtet Casanova hingegen eine Beanstandung der «Rundschau»-Sendung vom 3. April 2013. Diese ging dem Thema nach, welche Fähigkeiten in der Schweiz für einen Doktortitel «Dr. med» notwendig sind.
Das Publikum habe sich über diese Hauptfrage «ungenügend eine eigene Meinung bilden» können, hält Ombudsmann Casanova in seinem Schlussbericht fest. Hier wurde das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. «Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, erachte ich deshalb als teilweise berechtigt.»
Insgesamt hatte der Zürcher Nationalrat Mörgeli drei Sendungen - zwei der «Rundschau» und eine von «10vor10»- beanstandet.
Mörgeli ist mit diesen Entscheiden nicht zufrieden. Er will den Fall an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen, wie er auf Anfrage der sda sagte.
(asu/sda)
Ich mag Mörgeli als Politiker AUCH nicht! Aber als Mensch, da hat er mir nichts zuleide getan. Und überhaupt, wir haben nicht das Recht, das Fernsehen und die Rundschau erst Recht nicht, sich als Richter aufzuspielen.
Ja, wie Sie auch sagen, Midas, so hat auch der Politiker Mörgeli das Recht, dass man mit ihm korrekt umgeht ... Wenn es denn so wäre, dass er, der Christoph Mörgeli mit seinen Gegnern auch auständig umspringen würde - was ja eben gerade nicht der Fall ist! ... oder zumindest so war - vielleicht hat aber Chr. Mörgeli jetzt endlich etwas verstanden! EIN Fingerzeig erhielt er nach seinem Autounfall und vielleicht, dachte ich zuerst, würde er in der Rehabilitation doch noch zu denken anfangen und sich menschlich .... verändern!
Grundsätzlich mag ich es nicht, wenn man versucht Leute am TV so vorzuführen. Ich finde das ist auch nicht Aufgabe des Fernsehens. Die Journalisten sollen ausgewogenen Bericht, Aufdecken und zu einer Meinungsbildung beitragen. Aber dass sich Journalisten anmassen sie wären Richter geht gar nicht.
Das war ein Anklagestuhl mit einem vorgefertigten Urteil. Mörgeli ist aber auch selber schuld. Er polarisiert und teilt aus. In diesem Fall hätte er es einfach wegstecken und gut sein lassen sollen. Wenn es solche Verfehlungen gab, dann ist dies Sache der Uni und der Justiz.
Grundsätzlich mag ich es nicht, wenn man versucht Leute am TV so vorzuführen. Ich finde das ist auch nicht Aufgabe des Fernsehens. Die Journalisten sollen ausgewogenen Bericht, Aufdecken und zu einer Meinungsbildung beitragen. Aber dass sich Journalisten anmassen sie wären Richter geht gar nicht.
Das war ein Anklagestuhl mit einem vorgefertigten Urteil. Mörgeli ist aber auch selber schuld. Er polarisiert und teilt aus. In diesem Fall hätte er es einfach wegstecken und gut sein lassen sollen. Wenn es solche Verfehlungen gab, dann ist dies Sache der Uni und der Justiz.
Feige Bande, das.
- keinschaf aus Wladiwostok 2826
belustigend peinlich Das kommt schon fast in die Nähe der Verwechslung von Oekonomie mit ... Mi, 28.12.16 01:21 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
Haben Sie schon mal... ....über professionelle Hilfe nachgedacht? Ich meine für SIE ... Mo, 26.12.16 20:47 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Die aller resistentesten Keime sind zweibeinig! Dazu zählen auch die Impfgegner. Sie wollen es nicht ... Sa, 22.10.16 20:22 - Unwichtiger aus Zürich 11
Schön gesagt Bakterien sind, im Gegensatz zum Menschen, nicht an Kapital gebunden. ... Sa, 22.10.16 10:40 - Kassandra aus Frauenfeld 1781
Der phallophile Blick eines cerebrophoben Schäfleins! Frau Stämpfli schrieb am Ende ... Mo, 26.09.16 17:32 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
Nur eine Frage der Zeit... ...bis es soweit ist. Und wir haben doch auch alles menschenmögliche ... Sa, 13.08.16 18:00 - keinschaf aus Wladiwostok 2826
phallophobe Geschichtsrückblicke "Und die grösste Denkerin des 21. Jahrhunderts? Verdient ihr Geld mit ... Sa, 13.08.16 17:48 - HeinrichFrei aus Zürich 431
Auf dem Merkur ist es tagsüber glühend heiss, 430 Celsius, nichts für Menschen Der Planet Merkur ist gestern als als kleines Pünktchen vor der Sonne ... Di, 10.05.16 13:45
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