SRG verliert Exklusivrechte an Sport-Kurzberichten

publiziert: Mittwoch, 10. Sep 2008 / 12:45 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 10. Sep 2008 / 13:10 Uhr

Bern - Die privaten Regional-Fernsehsender dürfen von Eishockey- und Fussballspielen vor Ort eigene Kurzberichte drehen. Laut Bundesverwaltungsgericht muss sich die SRG SSR idée suisse diesen Eingriff in ihre Exklusivrechte gefallen lassen.

Der Kurzbericht darf maximal 180 Sekunden dauern und darf erst nach Spielende ausgestrahlt werden.
Der Kurzbericht darf maximal 180 Sekunden dauern und darf erst nach Spielende ausgestrahlt werden.
2 Meldungen im Zusammenhang
Die Privat-Fernsehsender Tele Bärn, Tele Basel, Tele M1, Tele Ostschweiz, Tele Südostschweiz, Tele Tell, Tele Top und Tele Züri hatten 2006 Post von der SRG erhalten. Ihnen wurde mitgeteilt, dass bei Fussball- und Hockeyspielen, wo die SRG das Exklusivrecht habe, künftig keine Drehgenehmigung für Kurzberichte mehr gewährt werde.

Zudem legte die SRG die Tarife für die Abgabe ihrer eigenen Spiel-Mitschnitte oder Kurzberichte fest. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verfügte im vergangenen Oktober, dass die SRG den Regionalsendern eigene Bild- und Tonaufnahmen erlauben müsse. Die Tarifgestaltung wurde teilweise für unzulässig erklärt.

Keine Unverhältnismässigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der SRG nun abgewiesen. Laut dem Urteil umfasst das Recht auf Kurzberichte auch den Anspruch auf das Erstellen eigener Bilder. Beim Erlass des neuen Radio- und Fernsehgesetzes habe das Ziel im Vordergrund gestanden, die lokalen Programmveranstalter zu stärken.

Mit dem Recht auf Kurzberichterstattung über öffentliche Ereignisse sei zudem die Förderung der Meinungsvielfalt bezweckt worden. Dies bedinge eine Berichterstattung aus unterschiedlichen Perspektiven und die Herstellung eigener Spielbilder durch die verschiedenen Sender.

Der Eingriff in die Exklusivrechte der SRG sei auch nicht unverhältnismässig, zumal der Kurzbericht maximal 180 Sekunden dauern und erst nach Spielende ausgestrahlt werden dürfe. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

(tri/sda)

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