Falsche Angabe war nicht 'arglistig'

SUVA belogen und doch nicht betrogen

publiziert: Mittwoch, 9. Jan 2002 / 13:15 Uhr

Lausanne - Obwohl ein Kanalarbeiter aus dem Kanton Aargau von der SUVA 25'000 Franken erschwindelt hat, ist er kein Betrüger. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung aufgehoben, weil er nicht «arglistig» gelogen habe.

25'000 Franken von der SUVA erschwindelt: Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Arbeiters aufgehoben.
25'000 Franken von der SUVA erschwindelt: Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Arbeiters aufgehoben.
Der Mann war am 23. März 1998 mit einer Wunde am Oberschenkel bei einer Ärztin erschienen. Er gab an, die von ihr als «durchschussartig» diagnostizierte Verletzung müsse ihm bei der Arbeit auf dem Pannenstreifen der A1 von einem Unbekannten zugefügt worden sein.

Für den angeblichen Berufsunfall erhielt er von der SUVA später 25'548 Franken. Ein Gutachten ergab dann, dass tatsächlich auf den Mann geschossen worden war, allerdings aus maximal zwei Zentimetern Abstand. Die Version vom Arbeitsunfall war damit gestorben.

Die Aargauer Justiz verurteilte den Mann in der Folge wegen Betruges zu vier Monaten Gefängnis bedingt und 1'000 Franken Busse. Vor Bundesgericht bestritt er, die SUVA im Sinne des Betrugstatbestandes «arglistig» über den Ursprung seiner Verletzung getäuscht zu haben.

Mit Erfolg: Betrügerische Machenschaften könnten ihm laut den Lausanner Richtern nämlich nur angelastet werden, wenn er sich die Verletzung absichtlich selber zugefügt hätte, um an SUVA-Gelder zu kommen. Mit seiner Darstellung habe der Mann somit nur eine «einfache falsche Angabe» gemacht.

(sk/sda)

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