SVP Unterwallis: Referendum gegen Personenfreizügigkeit

publiziert: Montag, 18. Aug 2008 / 07:06 Uhr / aktualisiert: Montag, 18. Aug 2008 / 07:49 Uhr

Sitten - Die SVP Unterwallis unterstützt das Referendum gegen die Weiterführung des freien Personenverkehrs und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Sie widersetzt sich damit als bisher erste Westschweizer Sektion der Mutterpartei.

Bisher machten sich bereits die SVP-Sektionen Luzern, Schwyz, Solothurn und Tessin für das Referendum stark.
Bisher machten sich bereits die SVP-Sektionen Luzern, Schwyz, Solothurn und Tessin für das Referendum stark.
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Die Mehrheit des Parteirates stehe hinter dem Referendum, teilte die SVP Unterwallis am Sonntag mit. Das Referendum gegen die vom Parlament in ein Paket gepackte Ausdehnung und Weiterführung des freien Personenverkehrs zu ergreifen, entspreche der anfänglichen Ankündigung der Leitung der SVP Schweiz und der Bundeshausfraktion.

Seither habe sich nichts verändert, ausser dass die Wirtschaft vielleicht mehr Druck mache. Die SVP Unterwallis erinnerte an den «Vertrag mit dem Volk». Darin hätten alle SVP-Kandidaten vor den nationalen Wahlen 2007 versprochen, sich gegen einen EU-Beitritt einzusetzen.

Bisher machten sich bereits die SVP-Kantonalsektionen von Luzern, Schwyz, Solothurn und Tessin für das Referendum stark. Die SVP Schweiz beschloss an einer Delegiertenversammlung im Juli, auf ein Referendum zu verzichten. Ein Drittel der Delegierten stimmte allerdings gegen die Kehrtwende.

(fest/sda)

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Um lernen zu können
Die St. Galler Justizministerin, die das Ausweisungsurteil, im von Ihnen erwähnten Falle , mit aller Kraft voran trieb, war am meisten geschockt, dass einer unserer super tollen Bundesrichter ein geistiges Leck hatte und den Straftäter wieder hereinholen wollte. Der Nicht-Wille, sich zu integrieren und sich die Sprache und Kultur des Gastlandes nicht aneignen zu wollen, seien keine Gründe, jemanden auszuweisen, hiess es damals doch.

Mir stehen heute noch die Haare zu Berge, wenn ich daran denke. Und ich freue mich schon auf solch schräge Richter in St. Gallen. Denen werden wir zeigen, wie es bei uns läuft und welches Rechtsempfinden wir in der Ostschweiz haben. Dann lernen die Dummköpfe wenigstens etwas, wenn sie uns Ostschweizer schon als Idioten betrachten und unsere Heimat als nichtzumutbaren Wohnort anschauen.
...hat es das nicht bereits?
Vielleicht ändert sich was, wenn die werten Bundesrichter ein Kind haben, welches auf dem Nachhauseweg verprügelt und ausgeraubt nach Hause kommt.
Bundesrichter überprüfen
Den Fall in St.Gallen empfinde ich als Skandal, eine Orhfeige für alle Bürger. Da stellt sich für mich die Frage, ob die Bundesrichter überprüft werden sollten.
Welchen Staat haben wir eigentlich, eine Buschrepublik? Da verstossen fast alle Kantone gege geltende Ausländergesetze, indem sie Straftäter nicht ausschaffen, dann machts mal ein Kanton mit einem, der seiner eigenen Tochter mit dem Umbringen gedroht hat, wenn sie nicht den heirate, den er will, und dann entscheidet die höchste Instanz, das sei nicht relevant und lässt den "Morddroher" wieder ins Land. Muss es erst Tote geben, bis die "linksgefederten" Bundesrichter aufwachen?
Im Grunde ja
aber in der Ausführung sehr schwer. Ich kann mich an ein Urteil in St. Gallen erinnern, dass von Bundes oder gar EU Richtern rückgängig gemacht wurde. Dabei wurde auch ein straffälliger Ausländer ausgewiesen. Dieser hat geklagt und recht bekommen. Irgendsowas. Es ist sehr sehr schwer heutzutage Ausländer wieder aus dem Land zu bekommen, auch wenn sie schwerst kriminell geworden sind. Da ist das "Nicht hereinlassen" natürlich der Weg des geringeren Widerstandes.

Jedoch befürworte ich Ihre Ansicht.
Alles rein lassen
Das mit der Personenfreizügigkeit ist doch Schnee von gestern. Leute aus allen EU-Ländern, die sich wohl verhalten sollten die Möglichketi haben, in der Schweiz zu leben und arbeiten.

Wo die Regierungen allerdings endlich den Hebel ansetzen sollten – der Kanton St.Gallen ist dabei vorbildlich – ist mit der Ausschaffung straffälliger Ausländer. Ausländer, welche die Gastfreundschaft der Schweiz dahingehend missbrauchen, strafbare Handlungen zu begehen, sind auszuschaffen. Würde danach gehandelt, gäbe es auch in den zum Teil überfüllten Gefängnissen wieder Platz.
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