SVP wirbt für Volkswahl des Bundesrates
Bern - Zur Stärkung der Volksrechte und weil die Volkswahl der Regierung in den Kantonen funktioniert, soll sie nach Ansicht der SVP auch auf Bundesebene eingeführt werden. Die Partei hat am Montag ihre Abstimmungskampagne für die Volkswahl des Bundesrates eröffnet.
Die SVP setzt stark auf ihre vom Volk gewählten Exekutivpolitiker. Er fühle sich unabhängiger in der täglichen Arbeit, weil er vom Volk gewählt sei, sagte der Zürcher SVP-Regierungspräsident Markus Kägi. «Ich kann sachbezogene Beschlüsse fällen, und ich muss keine Rücksicht auf Taktik und Sonderinteressen nehmen.» Im Bundesrat würden kaum andere Regeln gelten.
Kritik an der Bundesratsarbeit
Dem Bundesrat wirft die SVP vor, die drängendsten Probleme nicht anzupacken, weil er dem Volk nicht direkt verantwortlich ist. Die Volkspartei verweist unter anderem auf die lange dauernde Umsetzung ihrer Ausschaffungsinitiative. Das zeuge davon, «wie politische Entscheidungsträger dem Volk zunehmend misstrauen».
«Es ist an der Zeit, den Bundesrat in die Pflicht zu nehmen», sagte Brunner. Wer die Volkswahl ablehne, habe offenbar Angst vor dem Volk. Demgegenüber wirbt die SVP mit dem Slogan «Dem Volk vertrauen» für ihre Initiative, die sie als Vertrauensbeweis ans Volk sieht. Die Mitsprache des Volkes müsse gestärkt werden; aus Sicht der SVP wird sie derzeit eher geschwächt.
Projekt vor Blocher-Abwahl aufgegleist
Lanciert hatte die SVP die Initiative als Reaktion auf die Abwahl ihre damaligen Bundesrats Christoph Blocher 2007. Brunner vermied jeglichen Bezug auf das Ereignis und wies darauf hin, dass sich die SVP schon seit den 1990er-Jahren Gedanken zur Volkswahl mache. Über 70 Jahre nach der letzten Abstimmung zum Thema sei es an der Zeit, dass sich das Volk am 9. Juni wieder einmal dazu äussern könne.
Die «kleine Kompetenzverschiebung» zu Gunsten des Volkes verhindere die heute gängigen «Ränkespiele» im Parlament vor Bundesratswahlen, sagte Brunner. Gerade bei der SVP sei es den anderen Parteien oft darum gegangen, jene Person zu wählen, welche die Partei gerade nicht wolle. Er nannte alt Bundesrat Samuel Schmid als Beispiel.
Mehr Zusammenhalt
Der Bundesrat und die Gegner der Initiative befürchten, dass das Tessin und die Westschweiz durch die Wahlregeln benachteiligt würden, da für sie fix zwei Sitze reserviert sind. Das Tessin wäre auf den guten Willen der Romandie angewiesen, um wieder einmal einen Regierungssitz zu erhalten, wird kritisiert.
Diese Bedenken versuchte die SVP zu zerstreuen. Heute gebe es gar kein Recht auf Sitze für die Sprachminderheiten, sagte Nationalrat Guy Parmelin (VD). Da sich Westschweizer Politiker für eine Volkswahl vermehrt auch in der Deutschschweiz bekannt machen müssten, würde aus seiner Sicht der Zusammenhalt im Land gestärkt.
Der Berner SVP-Justizdirektor Christoph Neuhaus erinnerte daran, dass die in der Initiative vorgesehene Berechnungsformel in seinem Kanton zur Sitzgarantie für den Berner Jura in fast 20 Jahren noch nie habe angewandt werden müssen. Die Parteien hätten jeweils starke Kandidaturen aus dem Berner Jura aufgestellt.
Rund eine Million
Nichts wissen will die SVP davon, im Gegenzug für die Volkswahl die Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen offenzulegen, wie es die Linke fordert. Die Initiative solle nicht mit weiteren Forderungen belastet werden, sagte Brunner. Die SVP, die als finanzkräftigste Partei gilt, lehnt Transparenzvorschriften ab.
Offengelegt hat die Partei jedoch die Kosten für ihren Abstimmungskampf. Er soll rund eine Million Franken kosten, es werde aber noch gesammelt, sagte Brunner. Nach Angaben der Partei ist der Mitteleinsatz damit ähnlich hoch wie bei der letzten Abstimmung, als die SVP gegen den Familienartikel kämpfte.
(fajd/sda)
Cicero würde sich im Grabe umdrehen! Der Moritzli ist ein hundsmisrabler Redner.
Der wo den ÖV vorangebracht hatte, ist.....................?????????
Nein ich schreibe es nicht. Nur soviel, sein Nachname hat gleich viele Buchstaben, wie die Partei, wo er im Bundesrat vertreten hat.
Früher, ganz früher war die SP für die Volkswahl. Wie die Zeiten sich ändern.
Plakate alleine genügen da nicht, meine ich, dass jemand gewählt wird. Der/die muss schon bereits positiv aufgefallen und bekannt sein, in der Regel.
Ich glaube ein BR B. wäre von Teilen der SVP wohl gewählt worden. Aber ein Freund der SVB im Kanton Bern, das war dieser Hardliner nicht ... Da war doch, weiter zurück noch, eher der damalige Söilimäster-Buur bekannt - nicht unbedingt beliebter, weil "e ganz herte Cheib" ...
Nun denn, Midas, Sie sehen, Ihre Argumente stechen nicht so ganz ... Und die BernerInnen, zumindest, scheinen noch denken zu können. Ich meine, wir haben heute eine gute Regierung, gerecht verteilt und es scheint wir, unsere Regierungsräte arbeiten gut und zusammen!
Was ich da nie einsehen kann und konnte, ist, dass die Bundesräte nicht auch so un-kompliziert und direkt gewählt werden können!
Dann würden tatsächlich die elenden Spielchen für die Wahlen von Bundesräten doch etwas in den Hintergrund rücken und es gäbe Platz, für jede/n Bundesratskandidatin oder - kandidaten, die, sie/er, sich dem Volk beweisen - auch nach den Wahlen und besonders auch vor den Wahlen ....
Vor Neu- oder Wiederwahlen zählt dann der Leistungsausweis jedes Regierungsratskandidaten - resp. eben möglicherweise jedes Bundesratskandidaten!
Bezgl. Anzahl der Jahre, die ein/e Bundesrat oder Bundesrätin im Amt bleiben können sollte, da meine ich, dass nicht wenige Jahre gut sind... Ein/e BR sammelt über die Jahre ja auch Erfahrungen, die sie/er dann auch positiv einbringen können sollte. Tut das sie/er dann halt nicht oder nur nicht recht greifbar, DANN steht ja wieder eine Wiederwahl an, die halt auch mal zur Nicht-Wiederwahl werden kann!
Nicht wahr, Midas, auch so würden wirkliche "Sesselkleber" verhindert! Ob Ihr Busenfreund .... Leuenberger zu seiner letzten Amtszeit damals wirklich auch wiedergewählt worden wäre?
Ich glaube JA! Weil der Moritz Leuenberger viel geleistet hatte und auch heute noch Sichtbares! Auch Gutes - wenn auch zeitweise mit leicht "bürgerlichen" Zügen...! (;-))
Heute treten die Bundesräte nach der Abstimmung vor die Presse, um dem Volk zu sagen, ob es gerade genehm oder nicht genehm abgestimmt hat und welchen Teil davon der Bundesrat gewillt ist, umzusetzen.
Schlimmer aber noch ist die aufgeblasene Verwaltung, die im stillen Kämmerlein die eigentliche Politik bestimmt. Die Vorsteher können diese dann mehr oder weniger nur noch abnicken, um im Amt zu bleiben. Sonst drohen ihnen massive Hetzkampagnen.
Es wäre aber auch nicht förderlich, mit einer strikten Begrenzung fähige (es soll ja gelegentlich mal vorkommen) Bundesräte aus dem Amt zu befördern und stattdessen gezwungenermassen durch eine Pfeife zu ersetzen. Nicht immer, oder immer seltener, sind brauchbare Köpfe vorhanden.
Ich fürchte darum, eine strikte Begrenzung der Amtszeit auf 8 Jahre wäre kontraproduktiv. Darum bin ich dagegen.
Am Moritz hatte ich auch keine Freude. Aber ein Bundesrat ist nur einer von 7 - es ist ja kein Kanzler und kein Staatspräsident wie in den USA.
Ich weiss, viele fanden den Mortizli ja sooooo gut. Aber stellt Euch mal die Gegenseite vor und man hätte es geschafft Euch 15 Jahre Blocher vorzusetzen.
8 oder 10 Jahre als Bundesrat reichen. Es braucht immer wieder neue Energie, neuen Schwung und neue Ideen. Alles andere ist Stillstand.
Aber ich bin ebenso GEGEN eine Begrenzung der Amtszeit. Ich gehe davon aus,dass die Parteien alleine durch die sich schnell verändernden Umstände häufig gezwungen sein werden, ihre Bundesräte in hoher Frequenz zu ersetzen. Auch sind die gestiegenen Anforderungen nicht gerade eine Einladung,längere Zeit an diesem Amt festzuhalten.
Es soll aber möglich sein, wenn die Umstände passen.
Metzler; eine richtige CVP-Katastrophe. Eine 30jährige für in die Landesregierung? Komplett daneben. Die 40 Jahre Rente, die sie erhält, ist dabei das zweite. Das dritte ist, dass rücktretende Bundesräte in diesem Alter noch als Informanten für gewisse Institute zweckentfremdet werden.
Nach meinem Gusto darf es keine BR unter 50 geben. Dazu ein Berufsverbot nach der Amtszeit, sowie keine Mandate in Verwaltungs- und Stiftungsräten und die eidesstattliche Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, welches sämtliches Insiderwissen umfassen muss plus die Kontrolle der Einhaltung. Es ist mir nicht bekannt,wie dies heute gehandhabt wird, aber es kann nicht sein, dass sich Alt-BR in Verwaltungsräten oder Chefposten von Finanzinstituten herumtummeln.
Das ist einfach ein Zustand, der noch aus der Schönwetterperiode der Schweizer Politik stammt und endlich der Realität angepasst werden müsste.
Was wir aber unbedingt verhindern müssen sind ausgelaugte Sesselkleber die machtgeil werden wie etwa unser Moritzli. Deshalb sollten Bundesräte wie im Ausland maximal 2 x 4 Jahre im Amt sein. Die Renten, etc. müssten natürlich auch angepasst werden. Wir füttern ja die relativ junge Metzler noch durch bis sie stirbt.
Wenn das nach ähnlichem Muster, wie die Regierungswahlen ablaufen soll, können wir uns die teure Übung sparen und beim alten System bleiben.
Bei Regierungswahlen bietet sich dem Wähler selten eine echte Wahl, in der Regel werden bisherige bestätigt, bis sie von selbst vom Stuhl fallen oder sich wegbefördern lassen.
Die Initiative:
4 Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Haben nicht genügend Kandidierende im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen.
5 Mindestens zwei Mitglieder des Bundesrates müssen aus den Wahlberechtigten bestimmt werden, die in den Kantonen Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf oder Jura, den französischsprachigen Gebieten der Kantone Bern, Freiburg oder Wallis oder den italienischsprachigen Gebieten des Kantons Graubünden wohnhaft sind.
6 Ist nach einer Bundesratswahl die Anforderung nach Absatz 5 nicht erfüllt, so sind diejenigen in den in Absatz 5 bezeichneten Kantonen und Gebieten wohnhaften Kandidierenden gewählt, die das höchste geometrische Mittel aus den Stimmenzahlen der gesamten Schweiz einerseits und den Stimmenzahlen der genannten Kantone und Gebiete andererseits erreicht haben. Als überzählig scheiden jene Gewählten aus, welche ausserhalb der genannten Kantone und Gebiete wohnhaft sind und die tiefsten Stimmenzahlen erreicht haben.
Im ersten Wahlgang soll also das absolute Mehr gelten. Man darf davon ausgehen, dass dieses kaum erreicht werden wird und erst recht nicht für alle sieben, also wird es praktisch IMMER einen zweiten Wahlgang geben, in dem dann bereits das einfache Mehr genügt.
Dazu kommt 5) und 6), was alles zusammen im Endeffekt dazu führen wird, dass die Wahlergebnisse praktisch gleich ausfallen werden, wie wenn die Bundesversammlung wählt.
Eine teure Übung für mehr Demokratie auf dem Papier.
Wichtiger wäre die Wahl der Bundesrichter durch das Volk, denn dort scheint mir langsam die Gewährleistung der Gewaltentrennung einzureissen.
So, Kassandra, jetzt sind Sie dran.
- melabela aus littau 1
es geht nicht nur um homosexuelle ich bin eine frau und verheiratet mit einem mann. leider betrifft es ... So, 14.08.16 13:18 - Pacino aus Brittnau 731
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Das wird die Deutschen aber traurig machen. Wenn man keinen Flughafen und keinen Bahnhof ... Mi, 08.06.16 17:49 - Pacino aus Brittnau 731
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