Sahara-Geiseln müssen sich an Kosten ihrer Befreiung beteiligen

publiziert: Sonntag, 19. Okt 2003 / 14:44 Uhr

München - Die befreiten deutschen Sahara-Geiseln müssen einen Teil der Kosten für ihre Befreiungsaktion selbst übernehmen. Erste Rückzahlungsbescheide des Auswärtigen Amtes wurden mittlerweile verschickt, wie die dpa aus informierten Kreisen erfuhr.

Nach der Entführung müssen die Geiseln das Lösegeld selbst bezahlen.
Nach der Entführung müssen die Geiseln das Lösegeld selbst bezahlen.
Eine entsprechende Kostenbeteiligung der befreiten Sahara-Geiseln hatte der Staatsminister im Aussenministerium, Hans Martin Bury, am vergangenen Mittwoch im Bundestag bereits angekündigt. Bei der Höhe des Bescheids solle allerdings die Leistungsfähigkeit der Geiseln berücksichtigt werden.

Anfang des Jahres waren mehrere Gruppen von Abenteuertouristen im algerischen Teil der Sahara entführt worden. Während eine Gruppe nach einer Militäraktion im Mai frei kam, dauerte die Geiselhaft für 14 weitere Geiseln, darunter vier Schweizer, fast ein halbes Jahr.

Erst nachdem sie von ihren Entführern nach Mali gebracht worden waren, konnten sie nach erheblichen diplomatischen Anstrengungen befreit werden. Eine der deutschen Geiseln, eine Frau aus Augsburg, starb während der Geiselhaft.

(rr/sda)

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