Sammelklagen gegen Adecco zurückgewiesen

publiziert: Donnerstag, 19. Mai 2005 / 09:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Mai 2005 / 10:21 Uhr

Zürich - Die Sammelklagen gegen den Personaldienstleister Adecco sind von einem kalifornischen Gericht vorbehaltlos abgewiesen worden.

Ein kleines Kontrollproblem in der Buchführung wurde ein grosser Imageschaden.
Ein kleines Kontrollproblem in der Buchführung wurde ein grosser Imageschaden.
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Gegen den Entscheid können die Kläger innert 45 Tagen Berufung einlegen, wie Adecco bekannt gab. Mit der Zurückweisung der US-Sammelklagen seien die letzten Fragen der Buchhaltungsprobleme geklärt. Rückstellungen seien für die Klagen nicht getroffen worden.

Das Bezirksgericht für den Southern District of California hat laut Adecco-Angaben die Sammelklagen von Investoren gegen den Konzern sowie Manager des Unternehmens im Zusammenhang mit dem mehrmals verschobenen Jahresabschluss 2003 abgewiesen.

Geschäftsbericht mehrmals verschoben

Der weltgrösste Personaldienstleister hatte mit Hinweis auf Ungereimtheiten in der Buchführung die Vorlage des Geschäftsberichts 2003 wiederholt verschoben. Die Sammelklage der Investoren betraf die Verletzungen des Börsenrechtes in diesem Zusammenhang.

Die Ungereimtheiten hatten sich schliesslich nur als kleines Kontrollproblem in der Buchführung erwiesen, aber nach Ansicht von Analysten zu einem nachhaltigen Imageschaden geführt.

(fest/sda)

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