Schutz vor Ausbeutung und Gesundheitsrisiken

Schärfere Regulierungen für Prostitution in Deutschland

publiziert: Mittwoch, 23. Mrz 2016 / 16:29 Uhr
Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS schützen.
Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS schützen.

Berlin - Mit einer Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr Beratung sollen Prostituierte in Deutschland künftig vor Ausbeutung und Gesundheitsrisiken geschützt werden.

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Die Regierung brachte dazu am Mittwoch in Berlin nach monatelangen Diskussionen das Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg. Erstmals würden umfassende Regeln für legale Prostitution aufgestellt, sagte Familienstaatssekretärin Elke Ferner.

Betreiber müssen laut Entwurf bei den Behörden künftig eine Erlaubnis für Bordelle oder andere Prostitutionsgewerbe beantragen. Jeder Betreiber muss ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Formen wie Flatrate-Modelle sollen so unterbunden werden.

«Ein vorbestrafter Menschenhändler darf kein Bordell betreiben», sagte Ferner. Vorgeschrieben werden soll unter anderem ein Notruf, wenn Prostituierte geschlagen oder bedroht werden, und die Trennung von Arbeits- und Wohnraum.

Eine Kondompflicht für Freier soll Prostituierte vor Krankheiten wie AIDS schützen. Verstösse sollen mit Bussgeldern zwischen 5 und 50'000 Euro je nach Schwere des Verstosses und Einkommensverhältnissen sanktioniert werden können.

Kontrolle schwierig

Ferner räumte ein, dass die Kontrolle schwierig sei. Auf die Kondompflicht soll dem Gesetzentwurf zufolge aber auch per Aushang hingewiesen werden. Ergänzt werden soll das durch ein Werbeverbot für ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Prostituierte sollen verpflichtet werden, sich bei Behörden anzumelden und gesundheitlich beraten zu lassen. Für Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren soll die Anmeldung nach einem Jahr überprüft und erst dann verlängert werden.

Der Gesetzentwurf soll abschliessend vor der Sommerpause im Bundestag und im Herbst im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz soll im Juli 2017 in Kraft treten.

Deutschland hat seit 2002 ein Prostitutionsgesetz, das zu den liberalsten der Welt gerechnet wird. Prostitution gilt seither nicht mehr als sittenwidrig, Sexarbeiterinnen haben einen Anspruch auf Bezahlung ihrer Dienste und können sich in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung anmelden.

Dieses Gesetz wurde aber heftig kritisiert, weil es die Frauen zu wenig vor Gewalt und Ausbeutung schützte und die Eröffnung von Bordellen zu leicht machte. Deutschland sei damit zum «Puff Europas» geworden, wurde moniert.

(arc/sda)

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