Schaffhauser Spitäler sollen öffentlich-rechtliche Anstalt werden

publiziert: Dienstag, 20. Mai 2003 / 17:48 Uhr

Schaffhausen - Die Krankenanstalten des Kantons Schaffhausen sollen eine öffentlich-rechtliche Anstalt werden. Regierungsrat Herbert Bühl präsentierte die vom Regierungsrat gleichentags zuhanden des Kantonsrats verabschiedete Vorlage.

Damit geht die rechtliche Neuorganisation der Schaffhauser Spitäler in eine neue Runde. Im Juni 2002 hatte Bühl, Chef des Departements des Innern, das Vorhaben abgeblasen, die Schaffhauser Spitäler in einer Aktiengeselsschaft (AG) zu verselbständigen.

Dieses Vorhaben war bei den beiden grössten Schaffhauser Parteien, der SVP und der SP, auf heftige Opposition gestossen. Weil damit die AG politisch kaum durchsetzbar gewesen wäre, sollen das Kantonsspital mit dem Pflegezentrum sowie die psychiatrischen Dienste jetzt in der Anstalt öffentlichen Rechts Spitäler Schaffhausen verselbständigt werden.

Mit der neu gewählten Rechtsform ist sichergestellt, dass die Spitäler im alleinigen Eigentum des Kantons bleiben. Es können - anders als bei der AG - keine Aktien an Dritte verkauft werden. Auch ein Aktientausch zur gegenseitigen Beteiligung an einem anderen Spital oder Unternehmen ist so nicht möglich.

Dagegen bleibt den Spitälern die unternehmerische Freiheit erhalten, die sie auch in einer AG bekommen hätten. Sie sollen nach einem mit dem Kanton vereinbarten Leistungsauftrag und jährlich angepassten Jahreskontrakten arbeiten. Auf Grund dieser Verträge bekommen sie vom Kanton einen jährlichen Globalbeitrag.

(fest/sda)

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