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320 Seiten lang
Schenkkreis-Mordprozess endet mit Plädoyers
publiziert: Freitag, 17. Jan 2014 / 10:31 Uhr / aktualisiert: Freitag, 17. Jan 2014 / 17:56 Uhr
Der Vortrag des Anwaltes, der an der Tat mitbeteiligten Frau, dauerte einen ganzen Tag.(Symbolbild)
Solothurn - Im Prozess zum Dreifachmord von Grenchen vom Juni 2009 hat der Anwalt der an der Tat mitbeteiligten Frau sein Plädoyer gehalten. Dieses umfasste 320 Seiten und dauerte den ganzen Tag. Wegen des langen Vortrages wurde der Prozess um einen Tag verlängert.
Seine Mandantin sei zu Unrecht wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden, sagte der Anwalt. Die erste Instanz sei bei der Beurteilung der Schuld der Frau nur der Anklage und den Aussagen der beiden eigentlichen Mörder gefolgt.
Die Frau sei nicht am Tatort gewesen. Es gebe auch keine Beweise, dass sie bei der Tat eine führende Rolle gespielt habe. Es habe überhaupt kein Plan existiert, die Sache sei in der Wohnung der Schenkkreis-Familie eskaliert.
Der Verteidiger versuchte in minuziöser Feinarbeit das Gericht zu überzeugen, dass seine Mandantin nur am Rande der Tat mitbeteiligt war, so etwa bei der Beseitigung der Mordwaffe und anderer Gegenstände. Er verlangte einen Freispruch in den Hauptanklagepunkten und war einverstanden mit einer Verurteilung in Nebenanklagepunkten.
Fortsetzung am Montag
Der Prozess der zweiten Instanz konnte wegen dieses Marathonvortrages nicht wie vorgesehen am Freitag abgeschlossen werden. Auf Antrag eines der Anwälte entschied das Solothurner Obergericht, dass die Verhandlung am Montag fortgesetzt wird.
Damit soll den Prozessparteien genügend Zeit für Replik und Duplik eingeräumt werden. Der Antrag wurde von den Anwälten der beiden anderen Angeklagten unterstützt. Die Oberstaatsanwaltschaft hingegen lehnte eine Verlängerung ab und wollte, dass der Prozess am Freitag zu Ende geführt wird.
Mann erschossen, Frau und Tochter erstickt
Im Verlaufe der bisherigen vier Verhandlungstage war die schreckliche Tat, die sich am Abend des 5. Juni 2009 in einem Grenchner Mehrfamilienhaus ereignet hatte, noch einmal aufgerollt worden. Damals wurde ein 60-jähriger Mann mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.
Die beiden Mörder, ein heute 36-jähriger, ehemaliger Spitzenleichtathlet und ein 28-jähriger, ungelernter Koch, vermuteten, dass sie in der Wohnung der Familie, die in Schenkkreisen tätig war, viel Geld vorfinden würden. Die Beute war aber vergleichsweise gering und konnte die Schulden, welche die beiden hatten, nicht decken.
Die beiden Männer waren im Mai 2012 vom Amtsgericht Solothurn-Lebern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das gleiche Strafmass wurde auch für eine heute 53-jährige Frau ausgesprochen, die laut der ersten Instanz als Drahtzieherin die Tat im Hintergrund geplant hatte.
Wer spielte welche Rolle?
Die Tat selber war unbestritten. Hauptstreitpunkt unter den Parteien waren, wie schon bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht, die unterschiedlichen Rollen der drei Angeklagten. Keiner will der Anführer gewesen sein, alle wollen nur als Helfer oder gar als Opfer in die Sache hineingezogen worden sein.
Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck beharrte auf dem Strafmass der Vorinstanz. Die Verteidiger der beiden Mörder verlangten eine Strafreduktion. Im Falle des ungelernten Koches stellte dessen Verteidiger konkret den Antrag für eine Freiheitsstrafe zwischen 18 und 20 Jahren.
Das Urteil wird am 27. Januar eröffnet.
Die Frau sei nicht am Tatort gewesen. Es gebe auch keine Beweise, dass sie bei der Tat eine führende Rolle gespielt habe. Es habe überhaupt kein Plan existiert, die Sache sei in der Wohnung der Schenkkreis-Familie eskaliert.
Der Verteidiger versuchte in minuziöser Feinarbeit das Gericht zu überzeugen, dass seine Mandantin nur am Rande der Tat mitbeteiligt war, so etwa bei der Beseitigung der Mordwaffe und anderer Gegenstände. Er verlangte einen Freispruch in den Hauptanklagepunkten und war einverstanden mit einer Verurteilung in Nebenanklagepunkten.
Fortsetzung am Montag
Der Prozess der zweiten Instanz konnte wegen dieses Marathonvortrages nicht wie vorgesehen am Freitag abgeschlossen werden. Auf Antrag eines der Anwälte entschied das Solothurner Obergericht, dass die Verhandlung am Montag fortgesetzt wird.
Damit soll den Prozessparteien genügend Zeit für Replik und Duplik eingeräumt werden. Der Antrag wurde von den Anwälten der beiden anderen Angeklagten unterstützt. Die Oberstaatsanwaltschaft hingegen lehnte eine Verlängerung ab und wollte, dass der Prozess am Freitag zu Ende geführt wird.
Mann erschossen, Frau und Tochter erstickt
Im Verlaufe der bisherigen vier Verhandlungstage war die schreckliche Tat, die sich am Abend des 5. Juni 2009 in einem Grenchner Mehrfamilienhaus ereignet hatte, noch einmal aufgerollt worden. Damals wurde ein 60-jähriger Mann mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.
Die beiden Mörder, ein heute 36-jähriger, ehemaliger Spitzenleichtathlet und ein 28-jähriger, ungelernter Koch, vermuteten, dass sie in der Wohnung der Familie, die in Schenkkreisen tätig war, viel Geld vorfinden würden. Die Beute war aber vergleichsweise gering und konnte die Schulden, welche die beiden hatten, nicht decken.
Die beiden Männer waren im Mai 2012 vom Amtsgericht Solothurn-Lebern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das gleiche Strafmass wurde auch für eine heute 53-jährige Frau ausgesprochen, die laut der ersten Instanz als Drahtzieherin die Tat im Hintergrund geplant hatte.
Wer spielte welche Rolle?
Die Tat selber war unbestritten. Hauptstreitpunkt unter den Parteien waren, wie schon bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht, die unterschiedlichen Rollen der drei Angeklagten. Keiner will der Anführer gewesen sein, alle wollen nur als Helfer oder gar als Opfer in die Sache hineingezogen worden sein.
Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck beharrte auf dem Strafmass der Vorinstanz. Die Verteidiger der beiden Mörder verlangten eine Strafreduktion. Im Falle des ungelernten Koches stellte dessen Verteidiger konkret den Antrag für eine Freiheitsstrafe zwischen 18 und 20 Jahren.
Das Urteil wird am 27. Januar eröffnet.
(ig/sda)
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