Schimpfen als Grund zur Entlassung

publiziert: Dienstag, 18. Sep 2007 / 08:21 Uhr

Rom - Wer in Italien über seinen Arbeitgeber oder seinen Kollegen schlecht spricht, kann entlassen werden. Dies hat das Kassationsgericht in Rom in einem Urteil festgestellt.

Das Spital erhielt in der letzten Instanz Recht.
Das Spital erhielt in der letzten Instanz Recht.
Das Gericht erklärte die Eingabe eines öffentlichen Spitals in Brescia in der Lombardei für gültig. Dieses hatte einer Krankenschwester gekündigt, die über Kollegen und Spital hergezogen war.

Die Krankenschwester rächte sich danach, indem sie in der Öffentlichkeit berichtete, in der Klinik würden veraltete Medikamente und Geräte verwendet. Sie rekurrierte zudem gegen die Kündigung.

Spital erhält Recht

Ein Gericht in Monza gab ihr Recht. Die Kündigung musste widerrufen werden. Das Gericht sprach ihr auch eine Entschädigung zu. Ein Berufungsgericht in Mailand reduzierte später die Entschädigung, bestätigte die Wiederanstellung jedoch.

Das Spital legte darauf Einspruch beim Kassationsgericht ein, der letzten Instanz im italienischen Justizsystem, und erhielt nun Recht. Jetzt muss ein Gericht den Fall prüfen und feststellen, ob die Krankenschwester dem Spital Imageschäden zugefügt hat.

(ht/sda)

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