Rassendiskriminierung
«Schlitzer-Inserat» wird von Staatsanwaltschaft untersucht
publiziert: Sonntag, 7. Sep 2014 / 16:25 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 7. Sep 2014 / 18:35 Uhr
Das Inserat der SVP hat eine Untersuchung zur Folge.
Bern - Wegen des Inserats «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» zur Zuwanderungsinitiative muss die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen die SVP eine Untersuchung wegen Rassendiskriminierung weiterführen.
Bern - Wegen des Inserats "Kosovaren schlitzen Schweizer auf!" zur Zuwanderungsinitiative muss die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen die SVP eine Untersuchung wegen Rassendiskriminierung weiterführen.
Das Berner Obergericht zwingt die Staatsanwaltschaft bereits zum zweiten Mal dazu. Das Gericht folgte im August der Argumentation des Zürcher Anwalts David Gibor, der in diesem Fall zwei Kosovaren vertritt. Gibor hatte sich gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beschwert. Der Anwalt bestätigte eine entsprechende Meldung der "SonntagsZeitung".
Die Staatsanwaltschaft hatte die Untersuchung eingestellt, nachdem das Parlament im September 2013 die Immunität von SVP-Präsident und Nationalrat Toni Brunner (SG) nicht aufgehoben hatte. Brunner hatte sich nach der Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung zum Alleinverantwortlichen für das "Schlitzer-Inserat" erklärt. Brunner war damals der einzige Beschuldigte.
Baltisser und Bär sollen aussagen
Vor der Beschwerdekammer des Berner Obergerichts argumentierte Anwalt Gibor, dass Brunner unmöglich allein für die Entstehung und Verbreitung des Inserats im Sommer 2011 verantwortlich gewesen sein könne.
Der SVP-Präsident selbst habe bei einer Einvernahme eingeräumt, dass auch das Generalsekretariat der SVP involviert gewesen sei - namentlich SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und dessen Stellvertreterin Silvia Bär sowie eine dritte Person.
Das Obergericht entschied unter anderem deshalb, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung zwingend weiterführen müsse. Diese will Baltisser und Bär nun Ende September einvernehmen. Anwalt Gibor wiederum wollte sich vor den Einvernahmen "aus prozesstaktischen Gründen" nicht näher zu den Beschuldigten äussern.
Dritter Anlauf
Gibor hat im Fall des "Schlitzer-Inserats" bereits zwei Mal via Obergericht erwirkt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren weiterführen muss. Beim ersten Mal hatte diese in dem Inserat keinen Verstoss gegen die Anti-Rassismusstrafnorm erkennen wollen. Beim zweiten Einstellungsversuch wollte die Staatsanwaltschaft dann keine Täterschaft mehr erkennen.
Die Berner Strafverfolgungsbehörden waren bereits vom Bundesstrafgericht dazu gezwungen worden, die Untersuchung zu führen. Zuvor hatten Berner und Zürcher Justiz sich ein Jahr lang gegenseitig die Verantwortung dafür zugeschoben.
"Tatsächlich könnte man den Eindruck erhalten, dass die Staatsanwaltschaft den heiklen Fall möglichst rasch loswerden möchte", sagte Gibor.
Die SVP hatte das Inserat Ende August 2011 im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung zur Initiative "Masseneinwanderung stoppen" geschaltet. Zwei Kosovaren reichten kurz darauf Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die für die Publikation verantwortlichen Personen und gegen die SVP Schweiz selber ein.
Das Berner Obergericht zwingt die Staatsanwaltschaft bereits zum zweiten Mal dazu. Das Gericht folgte im August der Argumentation des Zürcher Anwalts David Gibor, der in diesem Fall zwei Kosovaren vertritt. Gibor hatte sich gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beschwert. Der Anwalt bestätigte eine entsprechende Meldung der "SonntagsZeitung".
Die Staatsanwaltschaft hatte die Untersuchung eingestellt, nachdem das Parlament im September 2013 die Immunität von SVP-Präsident und Nationalrat Toni Brunner (SG) nicht aufgehoben hatte. Brunner hatte sich nach der Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung zum Alleinverantwortlichen für das "Schlitzer-Inserat" erklärt. Brunner war damals der einzige Beschuldigte.
Baltisser und Bär sollen aussagen
Vor der Beschwerdekammer des Berner Obergerichts argumentierte Anwalt Gibor, dass Brunner unmöglich allein für die Entstehung und Verbreitung des Inserats im Sommer 2011 verantwortlich gewesen sein könne.
Der SVP-Präsident selbst habe bei einer Einvernahme eingeräumt, dass auch das Generalsekretariat der SVP involviert gewesen sei - namentlich SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und dessen Stellvertreterin Silvia Bär sowie eine dritte Person.
Das Obergericht entschied unter anderem deshalb, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung zwingend weiterführen müsse. Diese will Baltisser und Bär nun Ende September einvernehmen. Anwalt Gibor wiederum wollte sich vor den Einvernahmen "aus prozesstaktischen Gründen" nicht näher zu den Beschuldigten äussern.
Dritter Anlauf
Gibor hat im Fall des "Schlitzer-Inserats" bereits zwei Mal via Obergericht erwirkt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren weiterführen muss. Beim ersten Mal hatte diese in dem Inserat keinen Verstoss gegen die Anti-Rassismusstrafnorm erkennen wollen. Beim zweiten Einstellungsversuch wollte die Staatsanwaltschaft dann keine Täterschaft mehr erkennen.
Die Berner Strafverfolgungsbehörden waren bereits vom Bundesstrafgericht dazu gezwungen worden, die Untersuchung zu führen. Zuvor hatten Berner und Zürcher Justiz sich ein Jahr lang gegenseitig die Verantwortung dafür zugeschoben.
"Tatsächlich könnte man den Eindruck erhalten, dass die Staatsanwaltschaft den heiklen Fall möglichst rasch loswerden möchte", sagte Gibor.
Die SVP hatte das Inserat Ende August 2011 im Rahmen ihrer Unterschriftensammlung zur Initiative "Masseneinwanderung stoppen" geschaltet. Zwei Kosovaren reichten kurz darauf Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die für die Publikation verantwortlichen Personen und gegen die SVP Schweiz selber ein.
(ww/sda)
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Montag, 8. September 2014 14:04 Uhr
Was ist hier "heikel"?
Als Reaktion auf die Strafanzeige machte die SVP ihren Präsidenten zum Alleinverantwortlichen für das Inserat - davon ausgehend, dass Toni Brunner über parlamentarische Immunität verfügt. Der Versuch, eine Strafverfolgung zu verhindern, zeigt, dass den SVP-Spitzen die strafrechtliche Relevanz sehr wohl bewusst ist. Das bauernschlaue Manöver ist ein indirektes Schuldbekenntnis.
Warum aber reichen sich die Berner und Zürcher Justiz den Fall wie eine heisse Kartoffel hin und her? Wer sind diese Staatsanwälte, die sich davor drücken, diskriminierende SVP-Propaganda vor Gericht zu ziehen? Was ist an diesem Fall „heikel“? Ist selbst bei diesem unsäglichen Inserat die Hetze gegen Angehörige eines bestimmten Landes nicht offensichtlich genug?
Wenigstens ist das Berner Obergericht auf dem rechten Auge nicht blind.
Warum aber reichen sich die Berner und Zürcher Justiz den Fall wie eine heisse Kartoffel hin und her? Wer sind diese Staatsanwälte, die sich davor drücken, diskriminierende SVP-Propaganda vor Gericht zu ziehen? Was ist an diesem Fall „heikel“? Ist selbst bei diesem unsäglichen Inserat die Hetze gegen Angehörige eines bestimmten Landes nicht offensichtlich genug?
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