Schmerzensgeld für tschetschenische Eltern

publiziert: Donnerstag, 20. Mrz 2008 / 17:02 Uhr

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen des spurlosen Verschwindens von zwei tschetschenischen Brüdern verurteilt. Moskau muss den Eltern der Verschwundenen ein Schmerzensgeld von 75'000 Euro zahlen.

Die beiden Männer seien im September 2000 aus Grosny entführt worden. (Archivbild)
Die beiden Männer seien im September 2000 aus Grosny entführt worden. (Archivbild)
In einem Urteil sah es das Strassburger Gericht als erwiesen an, dass die damals 26 und 27 Jahre alten Männer von russischen Soldaten verschleppt und getötet wurden.

Zudem habe sich Russland trotz mehrfacher Aufforderungen geweigert, dem Gerichtshof alle Ermittlungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, rügten die Richter.

Dem Urteil zufolge hatte ein Militärkommando im September 2000 die Wohnung der Familie in Grosny gestürmt.

Sie prügelten den Vater nieder, der dabei schwere innere Verletzungen und Rippenbrüche davontrug. Anschliessend nahmen sie die beiden Brüder mit. Seither suchen die Eltern vergebens nach ihren Söhnen.

Hinweisen nicht nachgegangen

Ermittlungen über den Fall wurden acht Mal verschoben. Einem Hinweis der Mutter, die im Jahre 2001 den Namen eines Sohnes auf der Gefangenenliste eines Straflagers gesehen hatte, gingen die Ermittler nicht nach. Erst sechs Jahre nach dem Verschwinden befragte die Staatsanwaltschaft erstmals Augenzeugen.

Das Verhalten der russischen Behörden lasse darauf schliessen, dass sie das Vorgehen der Soldaten «zumindest duldeten» und keine objektiven Ermittlungen führten, rügte der Gerichtshof.

Da Russland keine plausible Erklärung für das Verschwinden der Brüder abgegeben habe, sei es für deren mutmasslichen Tod verantwortlich zu machen.

Das Verhalten gegenüber den Eltern, die jahrelang vergeblich um Auskunft über das Schicksal ihrer Söhne ersuchten, wertete das Gericht als Verstoss gegen das Folterverbot.

(rr/sda)

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