Schönenwerd-Raser kommen frei

publiziert: Freitag, 22. Okt 2010 / 14:22 Uhr

Solothurn - Zwei Angeklagte im Prozess wegen des tödlichen Raserunfalls von Schönenwerd SO müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Das kantonale Haftgericht lehnte es am Freitag ab, für die beiden je 20-Jährigen Sicherheitshaft anzuordnen.

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Damit blitzte die Solothurner Staatsanwaltschaft mit ihren Anträgen ab. Die Begründung des Haftgerichtes liege ihm noch nicht vor, sagte der für den Raserprozess zuständige Staatsanwalt Rolf von Felten auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Das Haftgericht habe angeordnet, dass die beiden Männer noch am Freitag freigelassen würden. Die Angeklagten waren Ende September während des laufenden Prozesses vor Amtsgericht Olten-Gösgen festgenommen worden.

Wieder hinter dem Steuer

Einer der Männer soll Ende August trotz Führerausweisentzugs gemäss Zeugenaussagen wieder hinter dem Autosteuer gesessen haben. Laut dem Anwalt des Angeklagten ist dieser Tatverdacht «weitestgehend entkräftet» worden.

Der andere Angeklagte war in Trimbach SO am 23. September als Beifahrer an einem illegalen Autorennen beteiligt gewesen. Das Haftgericht hatte für beide Männer wegen Fortsetzungsgefahr eine Untersuchungshaft von mindestens einem Monat angeordnet. Die Haftdauer läuft am (morgigen) Samstag ab. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher Sicherheitshaft.

Illegales Autorennen

Nicht in Untersuchungshaft gesetzt wurde der dritte Angeklagte im Raserprozess. Er beging seit dem tödlichen Unfall im November 2008 keine weiteren Delikte.

Freigelassen werden auch drei weitere Männer. Sie waren im Zusammenhang mit dem illegalen Autorennen Ende September festgenommen worden. Sie sind im Raserprozess nicht angeklagt.

Urteile am Mittwoch erwartet

Beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 war eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz eines korrekt fahrenden Autos, in welches das vorderste von drei Raserautos hineinfuhr. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird die Urteile gegen die insgesamt drei angeklagten Autoraser am kommenden Mittwoch eröffnen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die drei je 20-jährigen Männer wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben beziehungsweise acht Jahren.

(ht/sda)

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zwei mal?
so gut war mein Kommentar ja auch wieder nicht, dass ich ihn gleich zweimal losschicken wollte. da hat mir mein Browser ein Ei gelegt.
einfach nur blöd, weil reisserisch,
ist die Überschrift:
"SCHÖNENWERDER RASER KOMMEN FREI."

Natürlich provozieren solche Aussagen Emotionen und bringen den Medien die gewünschten Leser. Leser die sich oberflächlich informieren, (zu denen wir leider alle gelegentlich gehören) wahrscheinlich die potentielleren Werbezielkunden.

Und darum geht es und sonst um Nichts. :-(
Höchststrafe?
Janson Bond kennt wohl alle Details. Ich nehme ja an dass Sie intelligent genug sind, nicht die höchststrafe anhand der Presserberichte zu fordern?

Zum Thema Untersuchungshaft: Rechtsstaatlich absolut in Ordnung, denn nichts ist bewiesen:
Zitat:
Einer der Männer soll Ende August trotz Führerausweisentzugs gemäss Zeugenaussagen wieder hinter dem Autosteuer gesessen haben. (Das ist nicht grad sehr viel Beweis)

Mir wär ein Passus in der StvO lieber: Wer ein Rennen auf öffentlicher Strasse fährt, ein entsprechender Rennen plant oder organisiert, wir mit Freiheiststarfe von mindesten 1 Jahre max 4 Jahren bestraft.
Es wir wohl so rauskommen, dass der Todesfahren eine hohe Strafe bekommt, die anderen wohl nicht, weil die Staatsantwaltschaft den Beweis der Mitschuld am Unfall nicht erbringen kann.

Ich bin sowieso für ein drastische Verschärfung des Verkehrsstrafrechetes. Wer mit über 1 Promille im Verkehr erwischt wird, mehr als 15 km/h (unter 60km) und mehr als 25km/h (über 60 km/h) gehört mind 1 Monat lang eingebuchet. Er soll auch die ganzen Kosten für die Einquartierung bezahlen müssen. Bei Unfällen soll die Strafe mind. 6x höher sein.
Absicht???
Solche Urteile treiben der Schweizerischen Verarschungspartei die Wähler in die Arme.
Sehr bedenklich
Immer wieder werden die falschen Signale gesendet. Sicherheitshaft wäre zumindest in einem Fall gerechtfertigt gewesen.
Wahrscheinlich müssen sie zuerst ein drittes Mal erwischt werden bisvor Sicherheitshaft ausgesprochen wird. Sehr bedenklich.

Die Urteile erwarten wir wohl alle mit Unbehagen.
Die Höchststrafe wäre sicher angemessen wird aber wohl kaum ausgesprochen.
Es ist zu befürchten, dass diese Lümmel nicht mal ins Gefängnis müssen.
Hoffentlich habe ich damit Unrecht.

Wäre dies übrigens ein Finanzdelikt, würden die Täter für lange Zeit hinter Gitter wandern. Grotesk.
.
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