Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking wird verstärkt

publiziert: Freitag, 16. Dez 2005 / 01:18 Uhr

Bern - Der Schutz vor physischer und psychischer Gewalt im Familienkreis und vor belästigenden Nachstellungen (Stalking) wird verstärkt.

Die Familie soll ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit sein
Die Familie soll ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit sein
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Der Nationalrat hat eine Revision des Zivilgesetzbuches mit 119 zu 26 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot (SP/BE) aus dem Jahr 2000 zurück, die Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Die Initiative wurde von der Rechtskommission um den Schutz vor zwangshaftem Anpirschen, Verfolgen und Belästigen einer Person ergänzt.

Beim Gericht soll erwirkt werden können, dass sich eine nachstellende Person ihrem Opfer nicht nähern oder sich nicht in einem bestimmten Umkreis seiner Wohnung oder einem bestimmten Ort aufhalten darf. Auch soll eine telefonische, schriftliche oder elektronische Kontaktnahme verboten werden können.

Wohnungsverweis möglich

Wohnen das Opfer und die quälende Person zusammen, soll diese für eine bestimmte Zeit aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden können, nach dem Motto «Wer schlägt, geht». Die Kantone werden verpflichtet, eine Stelle zu bezeichnen, welche dies im Krisenfall sofort verfügen kann.

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich vor Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen betroffene Opfer und die Täterinnen und Täter an Beratungsstellen wenden können. Abgelehnt wurde der Antrag einer links-grünen Kommissionsminderheit, dass die Kantone ein einfaches, schnelles und kostenloses Verfahren vorsehen müssen.

Keine Privatsphäre für Gewalt

Die Familie als Kern des sozialen Umfelds sollte ein Ort der Sicherheit und Geborgenheit sein, sagte Vermot. Die Gesellschaft toleriere es nicht mehr, dass Gewalttäter in der Familie von der Privatsphäre geschützt werden: «Die Scham des Opfers darf den Täter nicht mehr schützen.»

(ht/sda)

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