Gerichtsurteil erlaubt post-vitale Spermaverwendung

Schwanger vom Sperma des toten Mannes

publiziert: Montag, 23. Mai 2011 / 13:12 Uhr

Sydney - Eine Australierin darf nach einem Grundsatzurteil das Sperma ihres verstorbenen Mannes verwenden, um schwanger zu werden. Das entschied ein Richter am Montag am Obersten Gerichtshof des australischen Bundesstaates New South Wales, wo künstliche Befruchtung ohne das Einverständnis des Samenspenders verboten ist.

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Die 40-jährige Jocelyn Edwards und ihr Ehemann wollten am 6. August 2010 Einverständniserklärungen für die künstliche Befruchtung unterschreiben, nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, schwanger zu werden. Einen Tag vor der Unterschrift kam der Ehemann bei einem Arbeitsunfall ums Leben.

Nach dem Tod des Mannes war sein Sperma aufbewahrt worden, und seine Ehefrau hatte seitdem dafür gekämpft, dieses für eine Befruchtung verwenden zu dürfen. «Es ist die richtige Entscheidung», sagte Edwards nach Urteilsverkündung den vor dem Gericht versammelten Journalisten.

Ihr Mann Mark wäre sehr glücklich darüber gewesen. Obwohl der Richter im Sinne der Frau entschied, kann sie die künstliche Befruchtung jedoch nicht in New South Wales vornehmen lassen, weil der Spender keine Einverständniserklärung abgegeben hat. Für die In-vitro-Befruchtung muss sie sich ausserhalb des Bundesstaates Hilfe suchen.

(dyn/sda)

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