Schweiz gibt im Fall Milosevic sechs Millionen Franken frei

publiziert: Donnerstag, 13. Mrz 2003 / 18:37 Uhr

Bern - Im Zusammenhang mit der Rechtshilfe an Jugoslawien im Fall Milosevic sind auf Schweizer Banken nur noch drei Millionen Franken blockiert. Sechs Millionen wurden freigegeben, weil die Schweiz in zwei Fällen keine Rechtshilfe leistet.

Slobodan Milosevic.
Slobodan Milosevic.
In zwei Fällen sei keine Rechtshilfe möglich, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) mit. Im einen Fall hätten die jugoslawischen Behörden die Untersuchung eingestellt, im anderen hätten sie nicht nachweisen können, dass noch immer eine Untersuchung geführt werde.

Die sechs Millionen Franken auf Schweizer Bankkonten dieser beiden Personen seien deshalb freigegeben worden, sagte BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage. Das Bundesamt hatte verschiedene Konten auf Schweizer Banken mit insgesamt neun Millionen Franken sperren lassen.

Während es in den zwei Fällen zu keiner Rechtshilfe kam, will die Schweiz in einem anderen Fall Rechtshilfe leisten. Das Bundesamt für Justiz ordnete die Herausgabe von Akten zu einer weiteren Person an. Diese kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde einreichen.

Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den früheren Staatschef Slobodan Milosevic und andere Vertreter seines Regimes hatten die jugoslawischen Behörden in sechs Fällen um Rechtshilfe ersucht. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, sich bei der Ausübung ihres Amtes illegal bereichert zu haben.

Die Bankunterlagen von drei Personen wurden den jugoslawischen Behörden bereits übergeben. Die Herausgabe von Geld kann Jugoslawien gestützt auf einen rechtskräftigen Einziehungsentscheid verlangen.

(bert/sda)

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