Rechtshilfe nicht zugesichert

Schweiz ratifiziert Rechtshilfeabkommen noch nicht

publiziert: Mittwoch, 13. Feb 2002 / 21:17 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 13. Feb 2002 / 22:10 Uhr

Bern - Der Bundesrat wartet mit dem Ratifizieren des Rechtshilfeabkommens mit Italien weiter zu. Zuerst müssten Gerichtsentscheide in Italien rechtskräftig sein, meint der Bundesrat. In Italien rief dies heftige Reaktionen hervor.

Der Bundesrat bekräftigte damit seine bereits im Dezember 2001 geäusserte Haltung in seiner Antwort auf eine einfache Anfrage von Nationalrat Nils de Dardel (SP/GE).

Die Schweizer Landesregierung bemängelt, dass das italienische Ausführungsgesetz vom letzten Jahr Bestimmungen enthalte, welche die Rechtshilfe erschweren und damit dem Geist des europäischen Übereinkommens zur Rechtshilfe von 1959 widersprächen.

Der Bundesrat hielt fest, dass die Schweiz die italienische Gesetzgebung akzeptieren und damit Bedingungen zustimmen würde, wenn sie den Staatsvertrag unverzüglich ratifizieren würde.

Die italienische Opposition reagierte heftig auf die Äusserungen aus der Schweiz. Von einer «Ohrfeige für die italienische Regierung von Silvio Berlusconi» sprach Paolo Cento von den Grünen.

Linksdemokrat Fabio Musi, Vizepräsident des italienischen Abgeordnetenhauses, forderte erneut, dass die Opposition ein Referendum gegen das Ausführungsgesetz ergreife.

In den Reihen der Mehrheit herrschte aber Konsterniertheit. «Die Schweiz hat diese historische Tendenz, sich zu isolieren», lautete der Kommentar von Nicolò Ghedini von der Forza Italia. Ghedini ist auch Anwalt von Berlusconi.

(kil/sda)

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