Schweiz soll kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher werden

publiziert: Montag, 3. Nov 2003 / 18:58 Uhr

Bern - Die Schweiz soll kein sicherer Hafen für Kriegsverbrecher werden. Die Schweizerische Gesellschaft gegen Straflosigkeit (TRIAL) will deshalb, dass die Eidg. Räte bei der Revision des Militärstrafgesetzes nochmals über die Bücher gehen.

Ein Appell soll demnächst an die Räte übergeben werden, sagte TRIAL-Präsident Philip Grant vor den Medien in Bern. Die Revision, wie sie heute präsentiert werde, schränke die Möglichkeit der Strafverfolgung von Kriegsverbrechern in der Schweiz ein.

Der Gesetzesentwurf entspreche auch nicht den Genfer Konventionen, deren Depositarstaat die Schweiz ist. Zudem werden laut TRIAL auch andere im Ausland von Ausländern begangene Taten wie Geldfälscherei und sexuelle Handlungen mit Kindern in der Schweiz verfolgt.

Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) bemängelte, dass Kriegsverbrecher nur noch dann verfolgt würden, wenn sie einen engen Bezug zur Schweiz aufweisen könnten. Dies hatte der Ständerat am 24. September beschlossen.

So soll gemäss der Mehrheit des Ständerats Strafverfolgungstourismus und eine Klagenflut verhindert werden. Für Jutzet als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats bleibt damit aber unklar, wann dieser enge Bezug zur Schweiz besteht.

Der Bundesrat plädierte in seiner Botschaft dafür, dass die Anwesenheit des mutmasslichen Täters in der Schweiz genügen soll. Dies hatte bisher stillschweigend als Erfordernis gegolten.

Eine Klagenflut, die der Ständerat fürchtete, will auch TRIAL nicht. So sollen politisch motivierte Klagen gegen amtierende Staatsoberhäupter oder andere Personen, die den Schutz der Immunität geniessen, nicht möglich sein. Das Geschäft wird laut Jutzet voraussichtlich im Dezember im Nationalrat behandelt werden.

(bert/sda)

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