Schweiz und Italien unterzeichen bilaterale Kultur-Verträge

publiziert: Samstag, 21. Okt 2006 / 00:47 Uhr

Bern - Bundesrat Pascal Couchepin und der italienische Kulturminister Francesco Rutelli haben in Rom zwei Kultur-Verträge unterzeichnet.

Der Kunstmarkt müsse nach ethischen Regeln funktionieren, sagte Couchepin.
Der Kunstmarkt müsse nach ethischen Regeln funktionieren, sagte Couchepin.
Sie einigten sich auf ein Abkommen zum Kulturgütertransfer und zu Film-Koproduktionen. Das Abkommen zum Kulturgütertransfer regelt die Einfuhr und Rückführung von Kulturgütern. Es ist das erste bilaterale Abkommen, das der Bundesrat gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz abschliesst.

«Dieses Abkommen ist wichtig für Länder, die vom illegalem Handel mit Kulturgütern betroffen sind», sagte Couchepin laut der Nachrichtenagentur Adnkronos vor den Medien in Rom. Die Schweiz sei der zweitgrösste Kunstmarkt der Welt und sei richtig, dass dieser Markt nach «ethischen Regeln» funktioniere, sagte Couchepin.

Rückführung von Kulturgüter

Die Einigung ermöglicht, illegal exportierte Kulturgüter aus der Zeitspanne von 130 000 v. Chr. bis 1500 n. Chr. einfacher in das jeweilige Ursprungsland zurückzuführen. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden eingeführt werden können.

Das neue Abkommen tritt voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 in Kraft. Aufgrund seines grossen kulturellen und archäologischen Reichtums sei die Unterzeichung für Italien dringend gewesen, sagte der Sprecher des Eidg. Departements des Innern (EDI), Jean-Marc Crevoisier, der Nachrichtenagentur SDA.

Revidiertes Koproduktionsabkommen

Das revidierte Koproduktionsabkommen, senkt die finanzielle Mindestbeteiligung des Minderheits-Koproduzenten von 30 auf 20 Prozent. Die Regelung soll Film-Koproduktionen fördern.

Die beiden Länder einigten sich zudem darüber, dass Schweizer beim Besuch von italienischen Museen die gleichen Vorteile erhalten wie EU

(ht/sda)

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