Sanktionen gegen Assad-Clan

Schweiz verhängt Sanktionen gegen Assads Frau und seine Mutter

publiziert: Montag, 23. Apr 2012 / 10:29 Uhr / aktualisiert: Montag, 23. Apr 2012 / 13:20 Uhr
Einreiseverbot für Asma al-Assad die Frau des syrischen Präsidenten.
Einreiseverbot für Asma al-Assad die Frau des syrischen Präsidenten.

Bern - Die Schweiz verhängt Strafmassnahmen gegen weibliche Angehörige des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad. Ehefrau Asma, Assads Mutter Anisa, seine Schwester Bushra sowie Assads Schwägerin Manal stehen neu auf der Sanktionsliste, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Montag mitteilte.

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Insgesamt stehen zwölf neue Namen auf der Liste. Diese Personen dürfen damit nicht mehr in die Schweiz reisen; ihre Vermögenswerte werden eingefroren. Die Strafmassnahmen gegen weibliche Mitglieder der Präsidentenfamilie werden unter anderem damit begründet, dass diese vom Regime finanziell profitieren.

Sanktionen gegen Minister

Strafmassnahmen wurden auch gegen den Minister für Elektrizität, den Minister für kommunale Verwaltung und mehrere Staatsminister verhängt.

Ferner setzte die Schweiz mit Masen al-Tabba einen weiteren Geschäftsmann auf ihre Liste. Tabba ist gemäss SECO unter anderem in Devisengeschäfte der syrischen Zentralbank verwickelt. Auf der Sanktionsliste sind nun auch zwei staatliche Erdölfirmen: Die Syrian Petroleum Company und die Mahrukat Company.

Mit diesem Beschluss vollzieht die Schweiz die von der EU am 23. März beschlossenen Sanktionen nach. Es gilt auch ein Waffenembargo für Syrien. Zudem ist die Einfuhr von Erdöl und Erdölprodukten verboten.

EU beschliesst weitere Sanktionen

Die EU verschärfte am Montag ihre Sanktionen bereits wieder. Die Aussenminister der 27 EU-Mitglieder beschlossen in Luxemburg, das Ausfuhrverbot für Produkte, die für die Unterdrückung der Opposition verwendet werden können, auszuweiten.

Zudem wird die Ausfuhr von Luxusgütern nach Syrien verboten. Eine genaue Liste der betroffenen Güter muss noch erstellt werden. Es könnten unter anderem teure Uhren sein.

Bislang hat die Schweiz alle EU-Sanktionen gegen Syrien später nachvollzogen. Für eine Ausweitung der Namens- und Firmenliste braucht es nach SECO-Angaben nur grünes Licht von Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Im Falle neuer Sanktionen, wie nun das von der EU beschlossene Ausfuhrverbot für Luxuswaren, braucht es einen Beschluss des Bundesrates.

UNO-Beobachter auf Erkundung

In Syrien selbst haben die seit einer Woche dort stationierten Beobachter der UNO mit der Erkundung der Umgebung von Damaskus begonnen, wie ein Vertreter der Mission, internationalen Nachrichtenagenturen am Montag sagte. Weiter bereiteten die Beobachter die grössere Beobachtermission vor und bemühten sich, «Kontakte zu allen Parteien herzustellen».

(laz/sda)

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