Schweiz verstärkt Kampf gegen Menschenhandel

publiziert: Donnerstag, 3. Nov 2005 / 23:37 Uhr / aktualisiert: Freitag, 4. Nov 2005 / 07:20 Uhr

Bern - Die Schweiz will den Kampf gegen den internationalen Menschenhandel verstärken.

Noch werden in der Schweiz kaum Anzeigen wegen Menschenhandels erstattet.
Noch werden in der Schweiz kaum Anzeigen wegen Menschenhandels erstattet.
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An einer ersten nationalen Fachtagung in Bern wurde dazu ein Leitfaden verabschiedet, der eine Orientierung für alle Beteiligten liefert.

«Zielgruppen sind Polizei, Justiz, Migrationsämter und Opferschutz», sagte Stephan Libiszewski, Geschäftsführer der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM). Auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) spielten eine bedeutende Rolle, sagte Libiszewski vor den Medien weiter.

Auf deren Hilfe seien die Behörden oft angewiesen. So meldeten sich die betroffenen Frauen oft erst bei ihnen und nicht bei den Behörden, weil sie Angst haben, ihre Peiniger anzuzeigen. «Wenn Menschen nicht sprechen, gibt es keine Beweise», sagte Libiszeski weiter.

«Kooperationsmechanismen gegen Menschenhandel»

An der Tagung nahmen rund 130 Fachleute aus der ganzen Schweiz teil. Als Ziele des Treffens nannte Libiszewski Sensibilisierung, Informationsvermittlung, Vernetzung und die Lancierung des Leitfadens «Kooperationsmechanismen gegen Menschenhandel» auf kantonaler Ebene.

Dieser wurde von einer Expertengruppe aus Bund, Kantonen und NGO unter der Federführung der KSMM erarbeitet. Er enthält einen Überblick über die Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie Informationen und Empfehlungen zu den möglichen Formen der Zusammenarbeit.

Kaum Anzeigen

Noch werden in der Schweiz kaum Anzeigen wegen Menschenhandels erstattet. Ende 90er und Anfang 2000 waren zwischen 30 und 40 Klagen eingegangen, wie Libiszewski sagte. Verurteilungen gebe es gerade mal drei bis vier pro Jahr. Die Zahl der Opfer wird aber auf zwischen 1200 und 3000 geschätzt.

Die Schweiz engagiert sich seit längerem im Kampf gegen den Menschenhandel. 2002 unterzeichnete sie ein UNO-Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel. Ein Jahr später nahm die KSMM ihre Arbeit auf. Sie erarbeitet Konzepte und Strategien für die Bekämpfung des Menschenhandels und -Schmuggels.

Zudem weitet die Schweiz den Straftatbestand des Menschenhandels aus. Dieser erfasst derzeit lediglich den Handel mit Menschen zum Zweck sexueller Ausbeutung.

Der neue Artikel 182 soll auch der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sowie der Entnahme von Körperorganen erfassen. Die Gesetzesrevision wird in der Wintersession beraten.

(bert/sda)

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